mit E-Mail vom 27. März 2019 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (1FG) um mit E-Mail vom 27. März 2019 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (1FG) um Übersendung aller vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Besonderen, des Büros des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Herrn Dr. Klein, erstellten und eingegangenen Schriftstücke zum geplanten "Museum" für Bernd Rosemeyer in Lingen an der Ems.
Da Ihr Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft, muss er begründet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Eine Begründung ist Ihrem Antrag bisher nicht zu entnehmen, so dass Sie nunmehr Gelegenheit haben, diese nachzureichen. Das Drittbeteiligungsverfahren wird sodann eingeleitet. Dabei wird Ihr Antrag (einschließlich der noch zu ergänzenden Begründung) den betroffenen Dritten zugeleitet.
Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, ist mir die konkrete Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens zurzeit nicht möglich. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies eindeutig zu erklären.
Der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter ist nur möglich, soweit diese eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Durch das Drittbeteiligungsverfahren ist eine Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Auf § 8 Abs. 2 IFG weise ich hin.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang auf Grund der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein [§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationsgebührenverordnung - IFGGebV)]. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es leider nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. Es wird jedoch aufgrund des Arbeitsaufwandes mit Gebühren von ca. 90 € gerechnet.
Ich bitte um ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Sollte ich bis zum 10. Mai 2019 keine Rückmeldung von ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten.
Soweit Ihr Interesse sich auf ein in Ihrer E-Mail vom 22. März 2019 bezeichnetes Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus bezieht, kann ich Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Bearbeitung Ihres Antrags folgenden Inhalt des Schreibens mitteilen:
„Von verschiedener Seite habe ich von Ihrem Vorhaben erfahren, ein Museum zu stiften, das dem in Lingen geborenen Rennfahrer Bernd Rosemeyer gewidmet sein soll. Ein solches Engagement für die eigene Lokalgeschichte ist im Prinzip sehr zu begrüßen. Vor dem Hintergrund der komplexen Persönlichkeit Rosemeyers und seiner Instrumentalisierung durch die Nationalsozialisten ist es jedoch auch ein Unterfangen, das einige Gefahren birgt, auf die ich Sie mit diesem Schreiben hinweisen möchte. ich gehe davon aus, dass Sie an einer möglichst großen Akzeptanz Ihres Projekts im regionalen und überregionalen Umfeld interessiert sind und vermeidbare Kontroversen von vornherein ausschließen möchten.
Als Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus habe ich die Aufgabe, auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten und den Holocaust hinzuwirken. Hinsichtlich Ihres Museumsprojekts ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass Sie in der geplanten Ausstellung nicht nur die Person Rosemeyers darstellen, sondern auch allgemein auf den Kontext der damaligen Situation des Rennsports bzw. der Rennfahrer eingehen. ihr Museumsprojekt bietet eine hervorragende Chance, die Bedeutung der Rennfahrer für die deutsche Wissenschaft und die industrie in der NS-Zeit aufzuarbeiten. Eine kritische Würdigung der Person Bernd Rosemeyer und seines Verhältnisses zum NS-Regime erscheint dabei essentiell. Dabei sollten seine persönlichen Entscheidungen und Handlungsspielräume deutlich gemacht werden. Falls dies nicht geschieht, besteht die Gefahr, dass Sie mit Ihrem Museum ungewollt einen Anziehungspunkt für Neonazis und rechtsextreme sowie antisemitische Gruppierungen schaffen, die an den abstoßenden Heldenkult anknüpft, den die Nationalsozialisten nach dem Tod Rosemeyers in Bezug auf seine Person geschaffen haben. Dies würde mit Sicherheit nicht nur in Niedersachsen zu politischen Kontroversen und Verwerfungen führen. Es wäre aus meiner Sicht fatal, wenn Lingen als Negativbeispiel ins Licht nationaler und internationaler Aufmerksamkeit käme. Eine angemessene und kritische Aufarbeitung und Darstellung wäre am besten gewährleistet, wenn die Museumskonzeption und die Erarbeitung der Dauerausstellung an eine kompetente, wissenschaftlich ausgewiesene und unabhängige Einrichtung oder Persönlichkeit vergeben würde. Gern bin ich bereit, ihnen eine entsprechende Person oder Institution zu vermitteln.
Mir ist es ein großes Anliegen, dass die Erinnerungskultur dieses Landes mit Projekten erfolgt, die eine demokratische und offene Kultur fördern und zu einem friedlichen gesellschaftlichen Miteinander beitragen. Auf diese Weise kann Antisemitismus wirksam bekämpft werden. Ich möchte Sie bitten, dass Sie als verantwortungsvoller Bürger auch Ihren Beitrag hierzu leisten."
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag