Schriftstücke zur Organisation und Nachbereitung des Besuches des spanischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht vom 14. bis 16. Februar 2018

Schriftstücke zur Organisation und Nachbereitung des Besuches des spanischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht vom 14. bis 16. Februar 2018

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftstücke zu…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Schriftstücke zur Organisation und Nachbereitung des Besuches des spanischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht vom 14. bis 16. Februar 2018 [#26719]
Datum
22. Februar 2018 11:04
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftstücke zur Organisation und Nachbereitung des Besuches des spanischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht vom 14. bis 16. Februar 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 22. Februar 2018 *Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz*
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 22. Februar 2018
Datum
20. März 2018 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
*Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz*