Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!"

Am Samstag dem 26.06.2021 fand in Düsseldorf eine Versammlung unter zum Thema "Versammlungsgesetz NRW stoppen!" (Großdemonstration von den Rheinwiesen zum Landtag NRW) statt.
Ich frage den Schriftverkehr an, der bezüglich dieser Versammlung und dem in diesem Zusammenhang stehenden Polizeieinsatz, zwischen den verantwortlichen Polizeibehörden und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vor, während und nach der Versammlung stattgefunden hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • 3 Follower:innen
Konstantin Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!" [#224173]
Datum
30. Juni 2021 21:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Samstag dem 26.06.2021 fand in Düsseldorf eine Versammlung unter zum Thema "Versammlungsgesetz NRW stoppen!" (Großdemonstration von den Rheinwiesen zum Landtag NRW) statt. Ich frage den Schriftverkehr an, der bezüglich dieser Versammlung und dem in diesem Zusammenhang stehenden Polizeieinsatz, zwischen den verantwortlichen Polizeibehörden und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vor, während und nach der Versammlung stattgefunden hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 224173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224173/ Postanschrift Konstantin Kubina << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina
Konstantin Kubina
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versamml…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!" [#224173]
Datum
3. August 2021 06:33
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!"“ vom 30.06.2021 (#224173) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 224173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224173/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Juni 2021 - Az. 432-30.01 Kubina Sehr geehrter Herr Ku…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Juni 2021 - Az. 432-30.01 Kubina
Datum
3. August 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Kubina, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 30. Juni 2021 ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 432-30.01 Kubina geführt. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird aufgrund der Urlaubszeit noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kubina
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Juni 2021 - Az. 432-30.01 Kubina [#224173] Sehr &l…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Juni 2021 - Az. 432-30.01 Kubina [#224173]
Datum
26. August 2021 17:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!"“ vom 30.06.2021 (#224173) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 224173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224173/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ablehnung des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Schriftverkehr zwische…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Schriftverkehr zwischen den Polizeibehörden und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum
2. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Dem Ministerium des Inneren liegen folgende amtlichen Informationen vor: 1. WE-Meldungen, Lagemeldungen, Schriftverkehr 2. Rede und Präsentation Sonderseitzung des Innenausschusses am 01.07.2021 3. Entwürfe und Vorbereitungen zur Sondersitzung des Innenausschusses am 01.07.2021 4. Rede Plenum, Aktuelle Stunde, Plenarsitzung am 01.07.2021 5. Entwürfe und Vorbereitungen zur Aktuellen Stunde, Plenarsitzung am 01.07.2021 Der Antrag wurde abgelehnt. Zu Punkt 1: Ablehnung, da ein bekanntwerden die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden könnte. Ebenfalls könnte ein öffentlich werden des Schriftverkehrs die polizeilichen Taktikten für vergleichbare Lagen behindern. Zu Punkt 2 und 4: Die Informationen sind öffentlich einsehbar. Zu Punkt 3 und 5: Die Entwürfe und Vorbereitungen unterliegen dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses.
Konstantin Kubina
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Juni 2021 - Az. 432-30.01 Kubina [#224173] Sehr ge…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Juni 2021 - Az. 432-30.01 Kubina [#224173]
Datum
3. September 2021 07:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!"“ vom 30.06.2021 (#224173) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anfragenr: 224173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224173/
Konstantin Kubina
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Konstantin Kubina
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!"“ [#224173]
Datum
8. September 2021 14:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224173/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Insbesondere die "WE-Meldungen, Lagemeldungen, Schriftverkehr" der im Schreiben des Ministerium des Innern unter Punkt 1 genannt ist, ist für die Öffentlichkeit von großem Interesse. So ist im Rahmen der Aufarbeitung der Versammlung wichtig zu erfahren, wie die Eskalation der Versammlung aus Sicht der Polizei erwartet wurde und wie sich die Polizei zu dieser Situation im VOrfeld mit dem Ministerium abgestimmt hat. Der Ablehnung nach §6 Satz 1 Buchstabe a) IFG NRW und §9 Absatz 1 IFG NRW kann aus Sicht der Behörde mit einer entsprechenden Schwärzung begegnet werden. Eine generelle Ablehnung der Anfrage ist aus meiner Sicht trotz dieser von der Behörde geäußerten Bedenken nicht zulässig. Das Aktenzeichen in der Behörde lautet 432-30.01. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kubina Anhänge: - 224173.pdf - 2021-08-03_2-image001.png - 2021-09-02_1-brief_ablehnung.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-09-02_1-briefumschlag_formliche-zustellung.pdf Anfragenr: 224173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224173/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr bzgl. Versammlung "Versammlungsgesetz NRW stoppen!"“ [#224173]
Datum
8. September 2021 15:30
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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