Schriftverkehr der Bundesdruckerei mit Whistleblower

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Schriftverkehr der Bundesdruckerei und ihrer Anwälte mit einem Whistleblower aus den Jahren 2012, 2013 und 2014, wie im Spiegel berichtet (vgl. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesdruckerei-schaeuble-liess-panama-informanten-abblitzen-a-1086153.html)

Dies ist ein IFG-Antrag. Ich erkläre mich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten des Whistleblowers einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2016
  • Frist
    12. Juli 2016
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Schriftverkehr der …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftverkehr der Bundesdruckerei mit Whistleblower [#17053]
Datum
10. Juni 2016 16:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Schriftverkehr der Bundesdruckerei und ihrer Anwälte mit einem Whistleblower aus den Jahren 2012, 2013 und 2014, wie im Spiegel berichtet (vgl. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesdruckerei-schaeuble-liess-panama-informanten-abblitzen-a-1086153.html) Dies ist ein IFG-Antrag. Ich erkläre mich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten des Whistleblowers einverstanden. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [...] Mit Ihrem IFG-Antrag begehren Sie die Übersendung von Sch…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[...] Mit Ihrem IFG-Antrag begehren Sie die Übersendung von Schriftverkehr zwischen der Bundesdruckerei bzw. ihren Anwalten und dem vermeintlichen Informanten. Dabei stützen Sie sie sich auf einen Presseartikel, in dem u. a. berichtet wird, dass es keine Kommunikation zwischen der Bundesdruckerei und dem vermeintlichen Informanten gegeben hat. § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG gewahrt gegenüber den Behorden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 2 Nummer 1 IFG). Nach § 1 Absatz 2 IFG kann die Behorde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewahren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behorde vorliegenden Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das IFG ausdrücklich nicht. Die Recherche im hiesigen Aktenbestand hat lediglich ein Dokument ergeben, welches unter den vorgenannten Antragsgegenstand fállt. Dieses übersende ich Ihnen in der Anlage dieses Schreibens. Soweit von der Zugangsgewahrung auch personenbezogene Daten Dritter betroffen sind, wurden diese unkenntiich gemacht. Ihr diesbezügliches Einverstandnis habe ich unterstellt. Sollten Sie wider Erwarten auch Zugang zu den geschwarzten Informationen begehren, ware zunachst ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzufiihren. Hierfür würde ich Sie zunachst jedoch um Begründung Ihres Informationsinteresses bitten. [...]