Schriftverkehr des "Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V." bezüglich Corona mit dem BMG

1. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des "Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V." (nachfolgend BDL abgekürzt) bezüglich der Coronapandemie, chronologisch aufgelistet. Anzahl je Datum genügt, Uhrzeit ist nicht nötig. Eine Unterscheidung in die Kategorien "Email" , "Powerpoint Präsentation", "Word Dokument" (inkl. andere Textformate), "Fax", "Sonstiges" wäre dabei wünschenswert.

2. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails, sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit Antigenschnelltests befassen.

3. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails, sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit Möglichkeiten zur Ausweitung von PCR-Tests oder anderen Tests auf Basis von Nukleinsäure-Amplifikations-Technik befassen. Aufgeschlüsselt nach Anzahl der Dokumente in denen der BDL sich für eine Ausweitung einsetzt und Anzahl der Dokumente in denen der BDL sich gegen eine Ausweitung, egal aus welchem Grund, ausspricht.

3. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails, sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit Veterinärmedizinischen Laboren befassen

4. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit den Wiener Pool-PCR Tests befassen

5. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails und nicht-digitaler Schriftstücke des BDL die sich thematisch mit den Wiener Pool-PCR Tests befassen und unbestreitbare inhaltliche Fehler seitens des BDL enthalten, wie z.B. die in der Öffentlichkeit geäußerte fehlerhafte Aussage, die Wiener Pool-PCR Tests seien "sogenannte Point-Of-Care-Tests (POC), die nicht in Laboren, sondern gleich vor Ort maschinell ausgewertet" (Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/pcr-tests-streit-101.html ).

6. Die Anzahl und die Daten der Telefonate und Gespräche die Vertreter des BDL mit ihrem Ministerium führten.

7. Die Protokolle und Notizen der in in 6. genannten Telefonate und Gespräche soweit möglich.

8. Soweit für jedes einzelne Dokument möglich, die in 1. genannten Dokumente im Volltext.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr des "Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V." bezüglich Corona mit dem BMG [#255958]
Datum
30. Juli 2022 12:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des "Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V." (nachfolgend BDL abgekürzt) bezüglich der Coronapandemie, chronologisch aufgelistet. Anzahl je Datum genügt, Uhrzeit ist nicht nötig. Eine Unterscheidung in die Kategorien "Email" , "Powerpoint Präsentation", "Word Dokument" (inkl. andere Textformate), "Fax", "Sonstiges" wäre dabei wünschenswert. 2. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails, sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit Antigenschnelltests befassen. 3. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails, sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit Möglichkeiten zur Ausweitung von PCR-Tests oder anderen Tests auf Basis von Nukleinsäure-Amplifikations-Technik befassen. Aufgeschlüsselt nach Anzahl der Dokumente in denen der BDL sich für eine Ausweitung einsetzt und Anzahl der Dokumente in denen der BDL sich gegen eine Ausweitung, egal aus welchem Grund, ausspricht. 3. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails, sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit Veterinärmedizinischen Laboren befassen 4. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails sowie digitaler und nicht-digitaler Dokumente des BDL, die sich thematisch mit den Wiener Pool-PCR Tests befassen 5. Die Anzahl der vom Bundesministerium für Gesundheit erhaltenen Emails und nicht-digitaler Schriftstücke des BDL die sich thematisch mit den Wiener Pool-PCR Tests befassen und unbestreitbare inhaltliche Fehler seitens des BDL enthalten, wie z.B. die in der Öffentlichkeit geäußerte fehlerhafte Aussage, die Wiener Pool-PCR Tests seien "sogenannte Point-Of-Care-Tests (POC), die nicht in Laboren, sondern gleich vor Ort maschinell ausgewertet" (Quelle: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/pcr-tests-streit-101.html ). 6. Die Anzahl und die Daten der Telefonate und Gespräche die Vertreter des BDL mit ihrem Ministerium führten. 7. Die Protokolle und Notizen der in in 6. genannten Telefonate und Gespräche soweit möglich. 8. Soweit für jedes einzelne Dokument möglich, die in 1. genannten Dokumente im Volltext.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255958/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Schriftverkehr des Berufsverband Deutscher Laborärzte e V bezüglich Corona mit dem BMG #2…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Schriftverkehr des Berufsverband Deutscher Laborärzte e V bezüglich Corona mit dem BMG #255958 ... [#255958]
Datum
2. August 2022 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Schriftverkehr des Berufsverband Deutscher Laborärzte e V bezüglich Corona mit dem BMG #255958 ... [#255958] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Schriftverkehr des Berufsverband Deutscher Laborärzte e V bezüglich Corona mit dem BMG #255958 ... [#255958]
Datum
31. August 2022 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 30 bis 250 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 2 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 90 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen