Schriftverkehr digitalisieren

Der tägliche postalische Schriftverkehr für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes erfordert große Mengen Papiers und verursacht sehr hohe Kosten. Zudem ist diese Art des Informationsaustausches langsam und ökologisch sicher nicht als nachhaltig zu bewerten.
Plant das Land NRW als Arbeitgeber den Schriftverkehr mit seinen Angestellten/Beamten in absehbarer Zeit zu digitalisieren? Wird es eine offizielle Mailadresse geben über die der gesamte Schriftverkehr (Bezüge, Beihilfe, ... etc.) erfolgen wird? Gibt es möglicherweise ihrerseits andere innovativere Konzepte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr digitalisieren [#272344]
Datum
7. März 2023 16:51
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der tägliche postalische Schriftverkehr für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes erfordert große Mengen Papiers und verursacht sehr hohe Kosten. Zudem ist diese Art des Informationsaustausches langsam und ökologisch sicher nicht als nachhaltig zu bewerten.<< Antragsteller:in >> Plant das Land NRW als Arbeitgeber den Schriftverkehr mit seinen Angestellten/Beamten in absehbarer Zeit zu digitalisieren? Wird es eine offizielle Mailadresse geben über die der gesamte Schriftverkehr (Bezüge, Beihilfe, ... etc.) erfolgen wird? Gibt es möglicherweise ihrerseits andere innovativere Konzepte? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272344/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr digitalisieren“ vom 07.03.2023 (#272344) wurde von …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr digitalisieren [#272344]
Datum
12. April 2023 13:53
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr digitalisieren“ vom 07.03.2023 (#272344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr digitalisieren“ vom 07.03.2023 (#272344) wurde von …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr digitalisieren [#272344]
Datum
12. April 2023 13:54
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr digitalisieren“ vom 07.03.2023 (#272344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens des Landes Nordrh…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Schriftverkehr digitalisieren [#272344]
Datum
28. April 2023 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
5,3 KB
picturedeviceindependentbitmap2.jpg
13,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem in der Entwicklung befindlichen Personalmanagementsystems geplant ist, ein Beschäftigtenportal zu schaffen. In diesem könnten dann verfügbare Dokumente und Bescheide bereitgestellt werden und Beschäftigte könnten über das Portal Kontakt zu ihrer Personalstelle aufnehmen. Welche Daten, Dokumente und Bescheide das sein können, hängt ab von Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, Schriftformerfordernissen aus Fachgesetzen und Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes ab. Die konkrete Ausgestaltung der Kommunikation liegt im Ermessen der einzelnen Behörden. Eine Umsetzung wird sukzessive erfolgen. Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen