Schriftverkehr in Vorbereitung der Nothilfe für Studierende

den gesamten Kommunikationsverlauf zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit Ünterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Pandemie, insb. der Nothilfe für Studierende seit Beginn 2020 bis zur Pressekonferenz am 30. April 2020, zu der die Leitung des BMBF die Nothilfe für Studierende angekündigt hat. Dies umfasst unter anderem, aber nicht abschließend, E-Mails sowie Mail-Anhänge, Verträge, Protokolle von Telefonaten, Telefon- und Videokonferenzen, sowie Briefverkehr.

Der Schwärzung personenbezogene Daten stimme ich zu. Für die Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mache ich einen allgemeinen öffentlichen Informationsanspruch geltend, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund dieses Informationsanspruchs nicht herausgegeben werden dürfen, können geschwärzt werden. Ich bitte hier um eine entsprechende Schwärzungsliste, aus der die Gründe der Schwärzung hervorgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den gesamten Komm…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr in Vorbereitung der Nothilfe für Studierende [#234616]
Datum
5. Dezember 2021 16:24
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den gesamten Kommunikationsverlauf zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit Ünterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Pandemie, insb. der Nothilfe für Studierende seit Beginn 2020 bis zur Pressekonferenz am 30. April 2020, zu der die Leitung des BMBF die Nothilfe für Studierende angekündigt hat. Dies umfasst unter anderem, aber nicht abschließend, E-Mails sowie Mail-Anhänge, Verträge, Protokolle von Telefonaten, Telefon- und Videokonferenzen, sowie Briefverkehr. Der Schwärzung personenbezogene Daten stimme ich zu. Für die Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mache ich einen allgemeinen öffentlichen Informationsanspruch geltend, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund dieses Informationsanspruchs nicht herausgegeben werden dürfen, können geschwärzt werden. Ich bitte hier um eine entsprechende Schwärzungsliste, aus der die Gründe der Schwärzung hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234616/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kommunikationsverlauf zwischen BMBF und DSW Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bo…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Kommunikationsverlauf zwischen BMBF und DSW
Datum
14. Dezember 2021 17:52
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 415 -18501/173(2021) Berlin, 14.12.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Dezember 2021, in dessen Rahmen Sie Informationen begehren zum: "gesamten Kommunikationsverlauf zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Pandemie, insbesondere der Nothilfe für Studierende seit Beginn 2020 bis zur Pressekonferenz am 30. April 2020, zu der die Leitung des BMBF die Nothilfe für Studierende angekündigt hat. Dies umfasst unter anderem, aber nicht abschließend, E-Mails sowie Mail-Anhänge, Verträge, Protokolle von Telefonaten, Telefon- und Videokonferenzen, sowie Briefverkehr". Ich verstehe Ihre Frage hinsichtlich des Begriffs "Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Pandemie" dahingehend, dass Sie die Übersendung von Informationen zur Überbrückungshilfe für Studierende als Zuschuss erbitten, die gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk e.V. und den Studierenden- und Studentenwerken ins Leben gerufen und die anlässlich der von Ihnen genannten Pressekonferenz am 30.04.2020 angekündigt wurde. Für eine Bestätigung, ob dieses Verständnis Ihrem Antrag entspricht, wäre ich dankbar. Ihr Antrag überschreitet aller Voraussicht nach den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie - wie erbeten - über zu erwartende Kosten unterrichten. Für die Zusammenstellung der beantragten Informationen (Sichtung der Unterlagen, Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, Prüfung auf mögliche Ausschlusstatbestände, ggf. Aussonderung entsprechender Daten) wird derzeit ein erhöhter Verwaltungsaufwand von ca. 20 Arbeitsstunden im höheren Dienst und 10 Arbeitsstunden im gehobenen Dienst angenommen. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Die konkrete Gebührenhöhe wird sodann unter Beachtung des angefallenen Verwaltungsaufwands im Rahmen des Ermessens bestimmt. Vorliegend wird voraussichtlich der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 in Höhe von ca. 250 Euro betroffen sein. Bitte teilen Sie mir bis zum 29.12.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Aufgrund der Menge der betroffenen Dokumente und Schriftwechsel bitte ich bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich eine Informationsgewährung daher verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kommunikationsverlauf zwischen BMBF und DSW [#234616] Sehr << Anrede >> ich bitte um Entschuldigu…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikationsverlauf zwischen BMBF und DSW [#234616]
Datum
30. Dezember 2021 07:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Entschuldigung für die verzögerte Rückmeldung. Meine Anfrage bezieht sich primär auf die von Ihnen erwähnte Überbrückungshilfe für Studierende, umfasst aber auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die vom BMBF oder DSW abgelehnt oder nicht weiter verfolgt wurden, z.B. die Öffnung des Bafög, mögliche Hinweise des DSW zu KfW-Krediten etc. Ich gehe davon aus, dass hier im Vorfeld auch andere Unterstützungsmöglichkeiten zumindest diskutiert worden sind. Ich erhalte die Anfrage auch bei den von Ihnen genannten Kosten aufrecht. Sollten höhere Kosten anfallen, bitte ich um erneute Mitteilung. In Bezug auf Ihre Ankündigung des voraussichtlich verzögerten Informationszugangs möchte ich auf §9 Abs. 1 IFG verweisen. Sollte ich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit keinen (Teil-)Ablehnungsbescheid erhalten, gehe ich davon aus, dass der Informationszugang uneingeschränkt gewährt wird. Aufgrund meiner verzögerten Antwort nehme ich hier eine um meine Reaktionszeit verlängerte Frist an, d.h. ich erwarte die Antwort bis spätestens 24.01.2022. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234616/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Dezember 2021 07:01
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse
Datum
17. Januar 2022 16:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/173(2021) Berlin, den 17.01.2021 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021 zum „gesamten Kommunikationsverlauf zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Pandemie“. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 14.12.2021 mitgeteilt habe, löst Ihr Antrag eine Gebührenpflicht aus. Mit Schreiben vom 30.12.2021 haben Sie sich mit der Übernahme der Gebühren i. H. v. ca. 250 € einverstanden erklärt. Da für die Bekanntgabe eines rechtsbehelfsfähigen Gebührenbescheids die Mitteilung Ihrer postalischen Adresse maßgeblich ist (vgl. § 41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 37 Absatz 6 VwVfG), bitte ich um die Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Adresse, um Ihren Antrag abschließend bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalisc…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse [#234616]
Datum
19. Januar 2022 19:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Adresse finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234616/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bescheid Bundesministerium für Bildung und Forschung Heine…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bescheid
Datum
24. Januar 2022 22:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
7,1 MB
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 415-18501/173(2021) Berlin, den 24.01.2022 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, hier: Bescheid Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 05.12.2021, mit dem Sie die Zusendung des "gesamten Kommunikationsverlauf zwischen dem BMBF und dem DSW e.V. im Zusammenhang mit Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende während der Pandemie" begehren. Anbei finden Sie den Bescheid und die dazugehörigen Dokumente. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gebührenbescheid Gebührenbescheid über Gebühr von 150€
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
9. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Gebührenbescheid über Gebühr von 150€