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Schriftverkehr Liegenschaftsfonds Berlin

1. Angaben bzw. Auflistung zum Schriftverkehr, betreffend den Liegenschaftsfonds Berlin aus dem Jahr 2012, der innerhalb der Senatsverwaltung für Finanzen oder mit anderen Senatsverwaltungen der Stadt Berlin geführt wurde.

2. Nennung aller Ansprechpartner/Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen bezgl. Liegenschaftsfonds Berlin.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2013
  • Frist
    22. Oktober 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr Liegenschaftsfonds Berlin
Datum
19. September 2013 14:18
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Angaben bzw. Auflistung zum Schriftverkehr, betreffend den Liegenschaftsfonds Berlin aus dem Jahr 2012, der innerhalb der Senatsverwaltung für Finanzen oder mit anderen Senatsverwaltungen der Stadt Berlin geführt wurde. 2. Nennung aller Ansprechpartner/Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Finanzen bezgl. Liegenschaftsfonds Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden Anfragen, die ich Ihnen hiermit gebündelt bestätige. Ihre …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Schriftverkehr Liegenschaftsfonds Berlin
Datum
23. September 2013 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden Anfragen, die ich Ihnen hiermit gebündelt bestätige. Ihre Anfragen habe ich in die Fachabteilungen gegeben zur weiteren Bearbeitung. Mit bestem Gruß Daniel Roleff
Senatsverwaltung für Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Oktober 2013
Status
Warte auf Antwort

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Ihr Schreiben ID-VV9100-11/2013 -Widerspruch Werte Damen und Herren, Ich widerspreche der Zurückweisung meines A…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben ID-VV9100-11/2013 -Widerspruch
Datum
7. November 2013 19:45
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Werte Damen und Herren, Ich widerspreche der Zurückweisung meines Antrags auf Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilweise. Ich begehre weiterhin Einsicht in den Schriftverkehr aus dem Jahr 2012, den Ihre Behörde mit dem Liegenschaftsfonds Berlin geführt hat. Gesonderte Auswertungen und tabellarische Auflistungen müssen dafür nicht gefertigt und Ansprechpartner nicht gesondert benannt werden. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.