Schriftverkehr mit Blackrock

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Den Schriftverkehr der Bundesbank mit Blackrock oder Tochterunternehmen Blackrocks

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Schriftverkehr …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr mit Blackrock [#187030]
Datum
19. Mai 2020 07:27
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Schriftverkehr der Bundesbank mit Blackrock oder Tochterunternehmen Blackrocks
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187030 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. Mai 2020 haben Sie an uns einen Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Schriftverkehr mit Blackrock [#187030]
Datum
25. Mai 2020 11:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19. Mai 2020 haben Sie an uns einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zusendung des Schriftverkehrs der Deutschen Bundesbank mit der Firma BlackRock oder Tochterunternehmen BlackRocks gerichtet. Bevor wir mit der Prüfung beginnen, ob entsprechende Informationen in der Deutschen Bundesbank vorhanden sind, würden wir Sie gerne fragen, ob Sie Möglichkeiten sehen, Ihren bisher sehr weit gefassten Antrag zu konkretisieren, z. B. durch · Benennung bestimmter Themenbereiche, · Einschränkung auf einen bestimmten Zeitraum, aus dem der Schriftverkehr stammen soll, oder · Benennung der Tochterunternehmen, die von dem Antrag umfasst sein sollen. Eine entsprechende Konkretisierung könnte das Verfahren beschleunigen. Zudem weisen wir vorsorglich darauf hin, dass etwaige erbetene Informationen ggf. mit größerem Aufwand aus umfangreichen Aktenbeständen herausgesucht werden müssen. Dies bedeutet, dass es sich möglicherweise, insbesondere, wenn Sie den Umfang Ihres Antrags sehr weit gestalten, nicht mehr um die Erteilung einfacher Auskünfte handelt, so dass im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden, vgl. § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 10Absatz 3 Satz 1 IFG. Zur Darstellung des Gebührenrahmens fügen wir die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu Ihrer Kenntnis bei. (See attached file: IFGGebV.pdf) Bitte teilen Sie uns bis zum 8. Juni 2020 mit, ob Sie den Antrag weiterverfolgen und wenn ja, ob Sie Möglichkeiten der Präzisierung des Antrags sehen. Ihre Antwortbitten wir unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da ich keinerlei Kenntnis von Ihren Akten hab…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Schriftverkehr mit Blackrock [#187030]
Datum
26. Mai 2020 16:10
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da ich keinerlei Kenntnis von Ihren Akten habe, kann ich meine Anfrage leider nicht sehr präzise stellen, aber ich will mich mal an einer Päzisierung versuchen: Sehr großen Einfluss besitzt Blackrock der Finanzkrise 2007/2008. Alle Dokumente vor dem August 2007 können Sie also weglassen. Nur folgende Themenbereiche sind für meine Anfrage relevant: - Wettbewerbsschädigung durch Common Ownership, - Die Nachhaltigkeit von Investments, - Klumpemrisiko durch das Risikoanalysesystem Aladdin, - Beratungen von staatlichen Stellen und damit exklusiven Einblick in Finanzdaten durch die Tochterfirma BlackRock Solutions - Systemrelevanz von großen Vermögensverwaltern Sie könnten mir zunächst auch nur eine Übersicht über die betreffenden Dokumente oder auch nur über die entsprechenden Vorgänge zusenden. Das sollte Ihren Bearbeitungsaufwand ja deutlich reduzieren, da nicht mehr alle Dokumente einzeln auf Ausschlussgründe überprüft werden müssten. Vielleicht käme auch eine Aufteilung des Antrags infrage. Wenn dies keine einfache Anfrage mehr sein sollte, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187030
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihres Antrags. Sie baten um Vorab-Mitteilung, fall…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Schriftverkehr mit Blackrock [#187030]
Datum
4. Juni 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihres Antrags. Sie baten um Vorab-Mitteilung, falls es sich bei Ihrem Antrag nicht mehr um eine einfache Auskunft handeln sollte. Auch im Rahmen der Präzisierung gehen wir davon aus, dass es sich, sollten im Ergebnis Informationen vollständig oder teilweise herausgeben werden, nicht mehr um eine solche einfache, gebührenfreie Auskunft nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) handeln wird. Dies gilt auch für den Fall, dass zunächst nur, wie von Ihnen vorgeschlagen, eine Übersicht über die Vorgänge herausgegeben würde. Ihr Antrag wird auch in der jetzigen Fassung bei uns im Haus einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Die von Ihnen angesprochene Übersicht über von Ihrem Antrag erfasste Vorgänge liegt in der Bundesbank bisher nicht vor. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch unklar, in welchem Umfang überhaupt Informationen zu Ihrem Antrag in der Bundesbank vorliegen. Da Ihr Antrag mehrere Themenbereiche umfasst und zudem zu den jeweiligen Themenbereichen in verschiedenen Bereichen der Bundesbank Informationen vorliegen könnten, müssen zahlreiche Fachbereiche in die Recherche eingebunden werden. Hinzu kommt, dass von diesen Bereichen Aktenmaterial seit August 2007 aufwändig gesichtet werden muss. Dieses liegt zudem nicht vollständig elektronisch vor, was den Rechercheaufwand erhöht. Schließlich müssen möglicherweise Dritte, etwa von dem Antrag erfasste Unternehmen aus dem BlackRock-Konzern, im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG um Stellungnahme gebeten werden, falls nach §§ 5, 6 IFG geschützte Belange durch den Informationszugang betroffen sein sollten. Eine konkrete Gebührenhöhe können wir deshalb derzeit nicht benennen. Zur Darstellung des Gebührenrahmens verweisen wir erneut auf die Ihnen bereits übermittelte Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Wir verstehen Ihre Präzisierung so, dass es Ihnen weiterhin ausschließlich um Schriftverkehr und nicht um sonstige Dokumente/Vorgänge geht. Außerdem werden wir die anstehenden Recherchen auf den Schriftverkehr mit Unternehmen beschränken, die über ihren Namen eindeutig als zu BlackRock zugehörig eingeordnet werden können, wie etwa das von Ihnen genannte Tochterunternehmen BlackRock Solutions. Bitte teilen Sie uns bis zum 18. Juni 2020 mit, ob bzw. in welcher Form Sie vor diesem Hintergrund den Antragweiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dann schränke ich meine Anfrage auf Informationen zu B…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Schriftverkehr mit Blackrock [#187030]
Datum
4. Juni 2020 20:07
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dann schränke ich meine Anfrage auf Informationen zu Beratungen von staatlichen Stellen durch die Firma BlackRock Solutions ein. Ich hoffe, dass es sich jetzt um eine einfache Anfrage handelt. Teilen Sie mir bitte weiterhin vorab mit, wenn doch Gebühren anfallen sollten. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187030

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in innerhalb der Bundesbank haben die relevanten Bereiche Nachforschungen zum Thema &qu…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Schriftverkehr mit Blackrock [#187030]
Datum
9. Juli 2020 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in innerhalb der Bundesbank haben die relevanten Bereiche Nachforschungen zum Thema "Beratungen von staatlichen Stellen durch die Firma BlackRock Solutions" angestellt. Dabei wurden keine Informationen gefunden, die Ihrem IFG Antrag entsprechen. Aufgrund organisatorischer Einschränkungen (z.B. ältere Informationen sind nur in Papierakten vorhanden) wurde die Suche in einigen Bereichen beschränkt, auch um sicherzustellen, dass die Grenze der kostenlosen Auskunft im Rahmen einer einfachen Auskunft, wie von Ihnen gewünscht, nicht überschritten wird. Wir hoffen, mit dieser Auskunft ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen