Schriftverkehr mit dem BStU

Anfrage an: Universität Koblenz

Am Institut für Computervisualistik entstanden 2016 im Auftrag des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zwei Gutachten mit den Titeln "Gutachten zu den Projektskizzen ePuzzler und Digitalisierungsstraße" und "Folgegutachten zu den Projektskizzen ePuzzler und Digitalisierungsstraße".

Ich bitte um Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen Ihrer Universität und dem BStU, der im Rahmen der Gutachten entstanden ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Institut fü…
An Universität Koblenz Details
Von
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Betreff
Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
22. Januar 2022 19:23
An
Universität Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Institut für Computervisualistik entstanden 2016 im Auftrag des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zwei Gutachten mit den Titeln "Gutachten zu den Projektskizzen ePuzzler und Digitalisierungsstraße" und "Folgegutachten zu den Projektskizzen ePuzzler und Digitalisierungsstraße". Ich bitte um Herausgabe des Schriftverkehrs zwischen Ihrer Universität und dem BStU, der im Rahmen der Gutachten entstanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238489/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Koblenz
Sehr Antragsteller/in interne Recherchen haben ergeben, das die Ihnen beschriebenen Gutachten der Universität au…
Von
Universität Koblenz
Betreff
Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
26. Januar 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in interne Recherchen haben ergeben, das die Ihnen beschriebenen Gutachten der Universität aus dem Jahr 2016 mit den Titeln "Gutachten zu den Projektskizzen ePuzzler und Digitalisierungsstraße" und "Folgegutachten zu den Projektskizzen ePuzzler und Digitalisierungsstraße" nicht existieren. Entsprechend hat die Universität dazu auch keinen Schriftverkehr. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie noch einmal au…
An Universität Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
26. Januar 2022 10:56
An
Universität Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie noch einmal auf das Institut für Computervisualistik, speziell auf die "AG Paulus: Aktives Sehen", zugehen würden (https://www.uni-koblenz-landau.de/de/koblenz/fb4/icv/agpaulus/ag-paulus-aktives-sehen). Angesichts der Tatsache, dass man das Papier als "Paulus-Gutachten" bezeichnet, wäre es naheliegend, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Paulus das Gutachten seinerzeit erstellt hat. Anbei übermittle ich Ihnen auch noch das Deckblatt der beiden Gutachten (mit dem geschwärzten Namen des Erstellenden). Möglicherweise können dadurch Erinnerungen geweckt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - deckblatter-gutachten.pdf Anfragenr: 238489 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Universität Koblenz
Sehr [geschwärzt], ich bin im Dialog mit Herrn Prof. Paulus. Hier warte ich aktuell noch auf eine finale Mail vo…
Von
Universität Koblenz
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
9. Februar 2022 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bin im Dialog mit Herrn Prof. Paulus. Hier warte ich aktuell noch auf eine finale Mail von ihm und werde Sie dann weiter in Kenntnis setzen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]", [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > >
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Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
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Von
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Betreff
AW: Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
9. Februar 2022 10:38
An
Universität Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238489/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> inzwischen sind drei Wochen vergangen. Hat sich Herr Paulus noch nicht bei Ihnen ge…
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Von
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Betreff
AW: Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
2. März 2022 12:57
An
Universität Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> inzwischen sind drei Wochen vergangen. Hat sich Herr Paulus noch nicht bei Ihnen gemeldet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Universität Koblenz
Sehr Antragsteller/in ich konnte mit Herrn Prof. Dr. Paulus Rücksprache halten. Es bleibt bei der bisherigen Aus…
Von
Universität Koblenz
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
2. März 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich konnte mit Herrn Prof. Dr. Paulus Rücksprache halten. Es bleibt bei der bisherigen Auskunft: Es gibt keine von der Universität verfassten Gutachten mit den von Ihnen genannten Titeln. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich fasse kurz zusammen: Es gibt zwei Gutachten, die auf dem Deckblatt eindeutig Ih…
An Universität Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
2. März 2022 15:44
An
Universität Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich fasse kurz zusammen: Es gibt zwei Gutachten, die auf dem Deckblatt eindeutig Ihre Universität nennen und von einem Professor Ihrer Universität verfasst wurden. Dass es "keine von der Universität verfassten Gutachten mit den [...] genannten Titeln" gibt, mag fast logisch erscheinen, da eine Universität als Organisation i.d.R. nicht als Autor von Gutachten auftritt. Somit bleiben zwei Möglichkeiten, weshalb Sie entsprechend reagiert haben: 1. Sie bestreiten die Authentizität von Unterlagen, die von der Kulturstaatsministerin an mich herausgegeben wurden. 2. Sie stellen darauf ab, dass die Gutachten von Herrn Paulus "privat" verfasst wurden. Wie darf ich Ihre Antwort verstehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> kann ich noch mit einer Antwort rechnen oder ist von Ihrer Seite aus alles gesagt? …
An Universität Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
9. März 2022 13:34
An
Universität Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> kann ich noch mit einer Antwort rechnen oder ist von Ihrer Seite aus alles gesagt? Sofern ich nichts mehr von Ihnen höre, würde ich den LfDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Universität Koblenz
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen - auch mit Hilfe des LfDI nicht mehr sagen als das bereits getätigte: Es gi…
Von
Universität Koblenz
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Schriftverkehr mit dem BStU [#238489]
Datum
9. März 2022 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen - auch mit Hilfe des LfDI nicht mehr sagen als das bereits getätigte: Es gibt bei uns kein solches Gutachten der Universität. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit dem BStU“ [#238489]
Datum
9. März 2022 14:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/238489/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Universität die Existenz der Gutachten abstreitet. Die Gutachten liegen mir jedoch vor (siehe dazu auch die Deckblätter, die ich der Universität übermittelt habe). Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Universität nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 238489.pdf - 2022-01-26_2-deckblatter-gutachten.pdf Anfragenr: 238489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238489/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit dem BStU“ [#238489]
Datum
10. März 2022 11:10
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 10.03.2022 Gesch.Z.: 4.03.22.043 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten und geprüft. Sie begehren vorliegend von der Universität Koblenz-Landau die Herausgabe on Schriftverkehr zwischen Universität und dem BStU im Zusammenhang mit der Erstellung von zwei Gutachten. Die Universität hat Ihre Anfrage erhalten und geprüft. Hierbei hat sich die Universität ausweislich der Korrespondenz intern kundig gemacht, ob die von Ihnen beantragten Informationen vorliegen. Die Universität hat Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen genannten Gutachten nicht existieren. Ich habe diesen Sachverhalt geprüft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mir eine Vermittlung vorliegend nicht möglich ist. Ihr Anspruch auf Informationszugang nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz hat die bei der Universität vorhandenen bzw. verfügbaren Informationen zum Gegenstand. Die Universität hat Ihnen mitgteilt, dass die Gutachten und damit der von Ihnen begehrte Schriftverkehr nicht existiert. Im Zuge der Sachverhaltsermittlung hat Herr Schecker auf Ihre Anregung hin das Institut für Computervisualistik (speziell die "AG Paulus: Aktives Sehen") beteiligt. Ich habe vorliegend keine Anhaltspunkte, an der Richtigkeit der Aussage der Universität zu zweifeln. Soweit Sie mitteilen, dass Ihnen ein entsprechendes Gutachten vorliegt, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei möglicherweise um eine Verwechslung handelt oder dieses Gutachten aus dem Jahr 2016 tatsächlich seinerzeit bei der Universität vorlag, aber zwischenzeitlich vernichtet bzw. gelöscht wurde. Vor diesem Hintergrund ist mir eine Vermittlung im vorliegenden Fall leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei erhalten Sie Anhaltspunkte dafür, dass die Gut…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit dem BStU“ [#238489]
Datum
10. März 2022 12:12
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei erhalten Sie Anhaltspunkte dafür, dass die Gutachten existieren. Sie liegen bei der Kulturstaatsministerin vor, weshalb ich keine Zweifel an der Authentizität habe. Sofern die Universität die Gutachten vernichtet haben sollte, weise ich darauf hin, dass auch Universitäten bestimmte Aufbewahrungsfristen einzuhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - gutachten-und-folgegutachten.pdf Anfragenr: 238489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238489/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: WG: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit dem BStU“ [#238489]
Datum
10. März 2022 14:37
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 10.03.2022 Gesch.Z.: 4.03.22.043 Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf die vorangegangene E-Mail von Herrn Mack vom heutigen Tag möchte ich darauf hinweisen, dass das von Ihnen bezeichnete Gutachten möglicherweise in der Vergangenheit bei der Universität Koblenz-Landau vorlag, jedenfalls aber gegenwärtig dort nicht mehr vorliegt. Letzteres hat Prof. Dr. Paulus auf Rückfrage hin Herrn Sebastian Schecker bestätigt. Ob das Gutachten entgegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht oder vernichtet wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich weise darauf hin, dass ein solches Vorgehen möglicherweise ein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung wäre, jedoch nicht ein Verstoß gegen die Vorgaben des Landestransparenzgesetzes, da die Transparenzpflicht nach § 4 Abs. 1 LTranspG lediglich auf die im Zeitpunkt der Antragstellung bei der angefragten transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen abzielt. Aus welchem Grund eine Information nicht verfügbar ist bzw. nicht vorliegt, ist somit jedenfalls informationsfreiheitsrechtlich nicht maßgeblich. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dahingehend, dass meiner Behörde ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden vorliegend nicht möglich ist. Soweit Sie darlegen, dass die Gutachten bei der Kulturstaatsministerin vorliegen, möchte ich anregen, Ihre Anfrage auch an diese Stelle zu richten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Stellvertretender Landesbeauftragter / Leiter Querschnittsaufgaben Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Tel.: (06131) [geschwärzt] Fax: (06131) 8920-299 eMail: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die mich, wie Sie sicher verstehen können, nicht zufr…
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit dem BStU“ [#238489]
Datum
14. März 2022 08:13
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die mich, wie Sie sicher verstehen können, nicht zufrieden stellt. Offensichtlich wurden Unterlagen gelöscht, die sicherlich (noch) nicht hätten gelöscht werden dürfen. Soweit mir bekannt ist, ist Verwahrungsbruch auch heute noch strafbar. Und ja: mir ist klar, dass Sie nicht die Instanz sind, die bei solchem Verhalten eingreifen kann. Hinzu kommt, dass die Universität gelogen hat. Ob dies wissentlich oder aufgrund mangelhafter Bearbeitung geschehen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. In seiner Mail vom 02.03.2022 schrieb Herr Schecker "[I]ch konnte mit Herrn Prof. Dr. Paulus Rücksprache halten. Es bleibt bei der bisherigen Auskunft: Es gibt keine von der Universität verfassten Gutachten mit den von Ihnen genannten Titeln." Das ist nachweislich falsch. Auch Sie haben die Gutachten von mir erhalten, die das Gegenteil beweisen. Oder es existiert noch eine weitere Uni Koblenz-Landau, bei der ein Herr Paulus arbeitet und heimlich Gutachten verfasst. Das werden wir wohl nicht mehr aufklären können. Zudem wundere ich mich darüber, dass Sie zu dem Schluss kommen, dass das Gutachten "jedenfalls aber gegenwärtig dort nicht mehr vorliegt. Letzteres hat Prof. Dr. Paulus auf Rückfrage hin Herrn Sebastian Schecker bestätigt." Woher haben Sie diese Information? Herr Paulus hat nach dem mir vorliegenden Schriftverkehr mitgeteilt, dass es keine von der Universität verfasste Gutachten gibt. Es ist für mich schon ein Unterschied, ob etwas "gegenwärtig nicht mehr vorliegt" oder die Existenz von Unterlagen konsequent abgestritten wird. Sie können die Vermittlungsbitte abschließen. Offensichtlich kommt die Universität mit diesem fragwürdigen Verhalten durch. Das ist wirklich traurig und sollte Sie als eine Kontrollbehörde alarmieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in