Schriftverkehr mit dem LKA bez. fristgerechten Löschungen in POLAS

- Schriftverkehr mit dem LKA bezüglich Ihrer Anfrage zur "aktuellen Regelung zum Löschverfahren in POLAS" wie sie auf Seite 79 rechts oben "Tätigkeitsbericht 2018" beschrieben wurde. Siehe Link:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/02/LfDI-35.-Datenschutz-Tätigkeitsbericht-Internet.pdf
Laut Bericht stand damals (2019-02) eine Antwort von Seiten des LKA noch aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    1. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverkehr …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr mit dem LKA bez. fristgerechten Löschungen in POLAS [#173121]
Datum
2. Januar 2020 12:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr mit dem LKA bezüglich Ihrer Anfrage zur "aktuellen Regelung zum Löschverfahren in POLAS" wie sie auf Seite 79 rechts oben "Tätigkeitsbericht 2018" beschrieben wurde. Siehe Link: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/02/LfDI-35.-Datenschutz-Tätigkeitsbericht-Internet.pdf Laut Bericht stand damals (2019-02) eine Antwort von Seiten des LKA noch aus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173121
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 2. Januar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben mit Anlagen zu …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. Januar 2020
Datum
21. Januar 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben mit Anlagen zu Ihrer o. g. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen