Schriftverkehr mit der Geschwister Scholl Gesamtschule

Den Schriftverkehr der Geschwister Scholl Gesamtschule mit den Dortmunder Stadtwerken bezüglich der Buslinien- und Einsatzwagenkoordination. Des weiteren bitte jeglichen anderen Schriftverkehr zwischen der Geschwister Scholl Gesamtschule und den Stadtwerken, der den Busverkehr betrifft, wie zum Beispiel Beschwerden der Schulen über nicht gefahrene Busse, Überfüllung oder Änderungswüsche, aber auch Informationen, die die DSW an die Schulen leitet um diese über Fahrplanwechsel zu informieren.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
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Betreff
Schriftverkehr mit der Geschwister Scholl Gesamtschule [#25339]
Datum
16. November 2017 15:11
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Schriftverkehr der Geschwister Scholl Gesamtschule mit den Dortmunder Stadtwerken bezüglich der Buslinien- und Einsatzwagenkoordination. Des weiteren bitte jeglichen anderen Schriftverkehr zwischen der Geschwister Scholl Gesamtschule und den Stadtwerken, der den Busverkehr betrifft, wie zum Beispiel Beschwerden der Schulen über nicht gefahrene Busse, Überfüllung oder Änderungswüsche, aber auch Informationen, die die DSW an die Schulen leitet um diese über Fahrplanwechsel zu informieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit der Geschwister Scholl Gesa…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr mit der Geschwister Scholl Gesamtschule [#25339]
Datum
19. Dezember 2017 21:56
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit der Geschwister Scholl Gesamtschule“ vom 16.11.2017 (#25339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>