Schriftverkehr mit der Stadt Bonn und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei

- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Stadt Bonn (Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde und andere Beteiligte), welche der aktuell angeordneten Baustellen-Verkehrsführung für Rad-, Fuß- und Autoverkehr voraus gingen und bis heute folgten.

- sämtlicher Schriftverkehr zwischen Ihnen und der beauftragen Markierungsfirma zur genannten Verkehrsführung.

- verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Bonn, die von Ihnen zur genannten Verkehrsführungan die Markierungsfirma geschickt wurde.

- eventuell vorhandener Schriftverkehr mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zur genannten Verkehrsführung.

Hintergrund:

Für die Verbreiterung der A565 muss das Endenicher Ei abgerissen und neu gebaut werden. Geplant ist eine Bauzeit von ca. vier Jahren. Da die über das Endenicher Ei verlaufende B56 eine wichtige Verbindung aus den westlichen Bonner Stadtteilen in die Innenstadt ist, wird die Brücke schrittweise erneuert, so dass der Verkehr auch während der Bauphase weiterhin fahren und gehen kann.

Anfang November hat die Bauphase begonnen und der südliche Teil des Endenicher Eis wurde gesperrt. Das hat Auswirkungen sowohl auf den Auto- als auch auf den Fuß- und den Radverkehr.

Ein Blick auf die gefundenen Lösungen für die unterschiedlichen Verkehrsarten zeigt, dass für die Planer Fuß- und Radverkehr eine deutlich untergeordnete Priorität zu besitzen scheinen.

Ich möchte verstehen wieso.

Weiter Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Seite des Radentscheids hier https://www.radentscheid-bonn.de/blog/faules-ei-in-endenich/ und beim ADFC Bonn Rhein-Sieghttps://bonn-rhein-sieg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-umweltspur-mit-radverkehr-auf-endenicher-ei-1

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtlichen Schriftverkehr zwischen …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr mit der Stadt Bonn und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei [#295872]
Datum
30. Dezember 2023 21:15
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Stadt Bonn (Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde und andere Beteiligte), welche der aktuell angeordneten Baustellen-Verkehrsführung für Rad-, Fuß- und Autoverkehr voraus gingen und bis heute folgten. - sämtlicher Schriftverkehr zwischen Ihnen und der beauftragen Markierungsfirma zur genannten Verkehrsführung. - verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Bonn, die von Ihnen zur genannten Verkehrsführungan die Markierungsfirma geschickt wurde. - eventuell vorhandener Schriftverkehr mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zur genannten Verkehrsführung. Hintergrund: Für die Verbreiterung der A565 muss das Endenicher Ei abgerissen und neu gebaut werden. Geplant ist eine Bauzeit von ca. vier Jahren. Da die über das Endenicher Ei verlaufende B56 eine wichtige Verbindung aus den westlichen Bonner Stadtteilen in die Innenstadt ist, wird die Brücke schrittweise erneuert, so dass der Verkehr auch während der Bauphase weiterhin fahren und gehen kann. Anfang November hat die Bauphase begonnen und der südliche Teil des Endenicher Eis wurde gesperrt. Das hat Auswirkungen sowohl auf den Auto- als auch auf den Fuß- und den Radverkehr. Ein Blick auf die gefundenen Lösungen für die unterschiedlichen Verkehrsarten zeigt, dass für die Planer Fuß- und Radverkehr eine deutlich untergeordnete Priorität zu besitzen scheinen. Ich möchte verstehen wieso. Weiter Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Seite des Radentscheids hier https://www.radentscheid-bonn.de/blog/faules-ei-in-endenich/ und beim ADFC Bonn Rhein-Sieghttps://bonn-rhein-sieg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-umweltspur-mit-radverkehr-auf-endenicher-ei-1
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295872/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
nur per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihr Antrag vom 30.12.2023, Zwischennachricht Unser Aktenz…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Schriftverkehr mit der Stadt Bonn und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei [#295872]
Datum
10. Januar 2024 18:47
Status
Warte auf Antwort
nur per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihr Antrag vom 30.12.2023, Zwischennachricht Unser Aktenzeichen: 1/IFG/RHL/2024 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30.12.2023. Ihr Antrag wird hier unter folgendem Aktenzeichen geführt: 1/IFG/RHL/2024. Wir bitten um Angabe dieses Aktenzeichens bei künftigem Schriftverkehr, um die Zuordnung zu erleichtern. Die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen wird derzeit bei uns geprüft. Die Prüfung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, so dass wir Sie insoweit um etwas Geduld bitten. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihr Antrag vom 30.12.2023, Unser Aktenzeichen 1IFGRHL2024 << Antragsteller:in >> Sehr << Antrags…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Ihr Antrag vom 30.12.2023, Unser Aktenzeichen 1IFGRHL2024 << Antragsteller:in >>
Datum
25. Januar 2024 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird derzeit geprüft und zeitnah bearbeitet. Wir kommen auf Sie zurück. Die Prüfung wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Aufgrund des Umfangs sowie der Einbindung Dritter wird die Regelfrist gemäß § 7 Abs. 5 S. 2 IFG im vorliegenden Fall nicht eingehalten werden können. Insoweit müssen wir höflichst um etwas Geduld bitten. Gerne stehen wir in der Zwischenzeit für etwaige Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 30.12.2023, Unser Aktenzeichen 1IFGRHL2024 << Antragsteller:in >> [#295872]
Guten T…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 30.12.2023, Unser Aktenzeichen 1IFGRHL2024 << Antragsteller:in >> [#295872]
Datum
20. Februar 2024 22:07
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit der Stadt Bonn und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei“ vom 30.12.2023 (#295872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe mittlerweile Widerspruch bei der Stadt Bonn gegen die verkehrsrechtliche Anordnung vom 08.11.2023 eingelegt. Ich bin als radfahrender Verkehrsteilnehmer durch das Befahren des Endenicher Ei (vor Baustellenbeschilderung) Adressat des Verbotszeichens für den Radverkehr (VZ 254) der oben genannten verkehrsrechtlichen Anordnung vom 08.11.2023 und damit vom Verwaltungsakt der Stadt Bonn Verwaltungsakt belastet worden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mit Ihren Daten auch zur Klärung der Verkehrsführung für den Radverkehr am Endneicher Ei beitragen könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
nur per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihr Antrag vom 30.12.2023, Zwischennachricht Unser Aktenz…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Schriftverkehr mit der Stadt Bonn und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei [#295872]
Datum
23. Februar 2024 19:04
Status
Anfrage abgeschlossen
nur per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihr Antrag vom 30.12.2023, Zwischennachricht Unser Aktenzeichen: 1/IFG/RHL/2024 Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort auf Ihre Anfrage ist fertiggestellt und geht nun in die Post, sodass die Antwort Sie auf dem Postweg in der nächsten Woche erreichen wird. Mit freundlichen Grüßen,

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Ifg Anfrage Endenicher Ei
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
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Briefpost
Betreff
Ifg Anfrage Endenicher Ei
Datum
23. Februar 2024
Status