Schriftverkehr mit Nicolaus von Rintelen

sämtlichen Schriftverkehr (Emails, Messenger-Nachrichten u. Ä.) aus dem Februar 2020 zwischen dem damaligen Gesellschafter der Firma Virtual Solution AG, Nicolaus von Rintelen, und dem damaligen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt. Hintergrund der Anfrage ist der in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Einzelfrage Nr. 20 (Drucksache 20/957) genannte E-Mail-Verkehr sowie das persönliche Treffen zwischen von Rintelen und Schmidt.

Eine gleichlautende Informationsfreiheitsanfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Görke

https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-zwischen-nicolaus-von-rintelen-virtual-solutions-und-vertretern-des-bundesfinanzministeriums/

haben Sie mit folgender Begründung abgelehnt:

"Die Abfrage im Bundesministerium ergab, dass keine amtlichen Informationen zu „sämtlichen Schriftverkehr aus dem Februar 2020 zwischen dem damaligen Gesellschafter der Firma Virtual Solution AG, Nicolaus von Rintelen, und dem damaligen Staatssekretär im Bundfinanzministerium, Wolfgang Schmidt“ (mehr) vorhanden sind. Ihr Antrag wurde daher mangels vorhandener amtlicher Informationen abgelehnt."

Diese Begründung ist nicht stichhaltig, da das Bundesministerium der Finanzen in der Antwort (Nr. 20) der Schriftlichen Fragen
mit den in der Woche vom 7. März 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/957) detailliert die genauen Daten der E-Mail-Kommunikation zwischen Wolfgang Schmidt und Nicolaus von Rintelen auflistet. Dort antwortet das Bundesministerium der Finanzen dem Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst:

"Die erfragten Informationen zu den vier Kontakten im Februar 2020 zwischen – dem nunmehr ehemaligen Staatssekretär im BMF – Wolfgang Schmidt und Nicolaus von Rintelen als Vertreter der Firma Virtual Solution AG können der folgenden Tabelle entnommen werden:"

In der Tabelle werden folgende Kommunikation aufgeführt:

Kontakt (Datum): 04.02.2020
Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt 05.02.2020
Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen
Art des Kontaktes: E-Mail

Kontakt (Datum): 05.02.2020
Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen
Art des Kontaktes: Persönlich

Kontakt (Datum): 07.02.2020
Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen
Art des Kontaktes: E-Mail

Kontakt (Datum): 10.02.2020
Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt
Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen
Art des Kontaktes: E-Mail

Es ist nicht stichhaltig über die genauen Daten der Kommunikation zu verfügen, jedoch nicht über die Kommunikation selbst. Dies hätte auch vor keinem Gericht Bestand.

Es verbleiben somit zwei Möglichkeiten: 1. Die Kommunikation existiert nicht mehr im Bundesministerium der Finanzen, da sie nach der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen gelöscht wurde. In diesem Fall wäre von Vorsatz auszugehen, da das parlamentarische Auskunftsinteresse durch die Anfragen und die Informationsfreiheitsanfragen dokumentiert war. 2. Herr Schmidt hat die Kommunikation nach Beantwortung der parlamentarischen Anfragen ins Kanzleramt "mitgenommen". Dann wäre diese vom Bundesministerium der Finanzen zu beschaffen, da sonst das Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt wird.

Die Tageszeitung DIE WELT (Autor Hans-Martin Tillack) schreibt hierzu:

"Der Marburger Professor und Archivrechtler Thomas Henne kritisierte das Löschen von E-Mailfächern hoher Amtsträger beim Ausscheiden: „Diese Praxis ist weitverbreitet, aber das macht sie nicht rechtmäßig“, sagte Henne. Eigentlich bräuchte es dafür eine sogenannte Kassationsgenehmigung des Bundesarchivs."

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240692521/Die-verschwundenen-E-Mails-des-Finanzministers-Olaf-Scholz.html

Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass ich entschlossen bin in dieser Angelegenheit durch alle gerichtlichen Instanzen zu ziehen und rechtliche Klarheit zu erstreiten. Ich bitte um Herausgabe der Kommunikation, die den Bürgerinnen und Bürgern gemäß Informationsfreiheitsgesetz zusteht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 3 Follower:innen
Fabio De Masi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtlichen Schriftverkehr (Emails, Me…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Schriftverkehr mit Nicolaus von Rintelen [#273295]
Datum
16. März 2023 21:45
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtlichen Schriftverkehr (Emails, Messenger-Nachrichten u. Ä.) aus dem Februar 2020 zwischen dem damaligen Gesellschafter der Firma Virtual Solution AG, Nicolaus von Rintelen, und dem damaligen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Wolfgang Schmidt. Hintergrund der Anfrage ist der in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Einzelfrage Nr. 20 (Drucksache 20/957) genannte E-Mail-Verkehr sowie das persönliche Treffen zwischen von Rintelen und Schmidt. Eine gleichlautende Informationsfreiheitsanfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Görke https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-zwischen-nicolaus-von-rintelen-virtual-solutions-und-vertretern-des-bundesfinanzministeriums/ haben Sie mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Abfrage im Bundesministerium ergab, dass keine amtlichen Informationen zu „sämtlichen Schriftverkehr aus dem Februar 2020 zwischen dem damaligen Gesellschafter der Firma Virtual Solution AG, Nicolaus von Rintelen, und dem damaligen Staatssekretär im Bundfinanzministerium, Wolfgang Schmidt“ (mehr) vorhanden sind. Ihr Antrag wurde daher mangels vorhandener amtlicher Informationen abgelehnt." Diese Begründung ist nicht stichhaltig, da das Bundesministerium der Finanzen in der Antwort (Nr. 20) der Schriftlichen Fragen mit den in der Woche vom 7. März 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/957) detailliert die genauen Daten der E-Mail-Kommunikation zwischen Wolfgang Schmidt und Nicolaus von Rintelen auflistet. Dort antwortet das Bundesministerium der Finanzen dem Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst: "Die erfragten Informationen zu den vier Kontakten im Februar 2020 zwischen – dem nunmehr ehemaligen Staatssekretär im BMF – Wolfgang Schmidt und Nicolaus von Rintelen als Vertreter der Firma Virtual Solution AG können der folgenden Tabelle entnommen werden:" In der Tabelle werden folgende Kommunikation aufgeführt: Kontakt (Datum): 04.02.2020 Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt 05.02.2020 Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen Art des Kontaktes: E-Mail Kontakt (Datum): 05.02.2020 Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen Art des Kontaktes: Persönlich Kontakt (Datum): 07.02.2020 Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen Art des Kontaktes: E-Mail Kontakt (Datum): 10.02.2020 Teilnehmer Ministerium: BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt Teilnehmer Virtual Solution: Nicolaus von Rintelen Art des Kontaktes: E-Mail Es ist nicht stichhaltig über die genauen Daten der Kommunikation zu verfügen, jedoch nicht über die Kommunikation selbst. Dies hätte auch vor keinem Gericht Bestand. Es verbleiben somit zwei Möglichkeiten: 1. Die Kommunikation existiert nicht mehr im Bundesministerium der Finanzen, da sie nach der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen gelöscht wurde. In diesem Fall wäre von Vorsatz auszugehen, da das parlamentarische Auskunftsinteresse durch die Anfragen und die Informationsfreiheitsanfragen dokumentiert war. 2. Herr Schmidt hat die Kommunikation nach Beantwortung der parlamentarischen Anfragen ins Kanzleramt "mitgenommen". Dann wäre diese vom Bundesministerium der Finanzen zu beschaffen, da sonst das Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt wird. Die Tageszeitung DIE WELT (Autor Hans-Martin Tillack) schreibt hierzu: "Der Marburger Professor und Archivrechtler Thomas Henne kritisierte das Löschen von E-Mailfächern hoher Amtsträger beim Ausscheiden: „Diese Praxis ist weitverbreitet, aber das macht sie nicht rechtmäßig“, sagte Henne. Eigentlich bräuchte es dafür eine sogenannte Kassationsgenehmigung des Bundesarchivs." https://www.welt.de/politik/deutschland/article240692521/Die-verschwundenen-E-Mails-des-Finanzministers-Olaf-Scholz.html Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass ich entschlossen bin in dieser Angelegenheit durch alle gerichtlichen Instanzen zu ziehen und rechtliche Klarheit zu erstreiten. Ich bitte um Herausgabe der Kommunikation, die den Bürgerinnen und Bürgern gemäß Informationsfreiheitsgesetz zusteht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 273295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273295/ Postanschrift Fabio De Masi << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zwischen Nicolaus von Rintelen (Virtual Solution AG) …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Schriftverkehr zwischen Nicolaus von Rintelen (Virtual Solution AG) und Vertretern des Bundesfinanzministeriums
Datum
5. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Das BMF lehnt die Anfrage mit der Begründung ab, dass die Information zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr vorläge. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung (zB wegen Mitnahme der Kommunikation ins Kanzleramt durch den früheren Staatssekretär und aktuellen Kanzleramtsminister, Wolfgang Schmidt, bestünde nicht.