Schriftverkehr mit Presse bezüglich Familie R.
Im Rahmen des tragischen Todes der Familie R. haben Sie (mindestens mit RTL) schriftlich kommuniziert. Dies geht aus den Veröffentlichungen von RTL hervor: https://www.rtl.de/cms/familienmord-in-koenigs-wusterhausen-vorstellungen-des-mannes-waren-voellig-verquer-4880519.html
Sollten weiterer Schriftverkehr, auch mit anderen Medien (Zeitungen, Fernsehen usw...) stattgefunden haben, erbitte ich auch diesen.
Mich interessiert nur der Schriftverkehr, welcher von Ihnen kam (vermutlich Antworten auf Fragen der Medien).
Ergebnis der Anfrage
Das MWFK gibt an alle Anfrage wie folgt beantwortet zu haben:
"Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieser Regelung müssen die Arbeitgeber sicherstellen. Das hat die TH Wildau in diesem Fall getan. Aus dem vorgelegten Impfausweis ergaben sich Nachfragen, zu denen die Mitarbeiterin schriftlich um Stellungnahme gebeten wurde. Die TH Wildau hat nach Einschätzung des MWFK alles richtig gemacht. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei der Fälschung von Impfausweisen oder der Verbreitung, der Ausstellung oder der Nutzung gefälschter Impfausweise sind im kürzlich angepassten Strafgesetzbuch festgelegt. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ggf. im Einzelfall zu prüfen."
Anfrage erfolgreich
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Datum7. August 2022
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10. September 2022
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