Schriftverkehr mit Presse bezüglich Familie R.

Im Rahmen des tragischen Todes der Familie R. haben Sie (mindestens mit RTL) schriftlich kommuniziert. Dies geht aus den Veröffentlichungen von RTL hervor: https://www.rtl.de/cms/familienmord-in-koenigs-wusterhausen-vorstellungen-des-mannes-waren-voellig-verquer-4880519.html
Sollten weiterer Schriftverkehr, auch mit anderen Medien (Zeitungen, Fernsehen usw...) stattgefunden haben, erbitte ich auch diesen.
Mich interessiert nur der Schriftverkehr, welcher von Ihnen kam (vermutlich Antworten auf Fragen der Medien).

Ergebnis der Anfrage

Das MWFK gibt an alle Anfrage wie folgt beantwortet zu haben:
"Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieser Regelung müssen die Arbeitgeber sicherstellen. Das hat die TH Wildau in diesem Fall getan. Aus dem vorgelegten Impfausweis ergaben sich Nachfragen, zu denen die Mitarbeiterin schriftlich um Stellungnahme gebeten wurde. Die TH Wildau hat nach Einschätzung des MWFK alles richtig gemacht. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei der Fälschung von Impfausweisen oder der Verbreitung, der Ausstellung oder der Nutzung gefälschter Impfausweise sind im kürzlich angepassten Strafgesetzbuch festgelegt. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ggf. im Einzelfall zu prüfen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Schriftverkehr mit Presse bezüglich Familie R. [#256610]
Datum
7. August 2022 20:47
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des tragischen Todes der Familie R. haben Sie (mindestens mit RTL) schriftlich kommuniziert. Dies geht aus den Veröffentlichungen von RTL hervor: https://www.rtl.de/cms/familienmord-in-koenigs-wusterhausen-vorstellungen-des-mannes-waren-voellig-verquer-4880519.html Sollten weiterer Schriftverkehr, auch mit anderen Medien (Zeitungen, Fernsehen usw...) stattgefunden haben, erbitte ich auch diesen. Mich interessiert nur der Schriftverkehr, welcher von Ihnen kam (vermutlich Antworten auf Fragen der Medien).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 256610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256610/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, Danke für Ihre Anfrage. Wir haben damals alle Presseanfragen gleichermaßen mit folgen…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Schriftverkehr mit Presse bezüglich Familie R. [#256610]
Datum
8. August 2022 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Danke für Ihre Anfrage. Wir haben damals alle Presseanfragen gleichermaßen mit folgenden Sätzen beantwortet: "Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieser Regelung müssen die Arbeitgeber sicherstellen. Das hat die TH Wildau in diesem Fall getan. Aus dem vorgelegten Impfausweis ergaben sich Nachfragen, zu denen die Mitarbeiterin schriftlich um Stellungnahme gebeten wurde. Die TH Wildau hat nach Einschätzung des MWFK alles richtig gemacht. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei der Fälschung von Impfausweisen oder der Verbreitung, der Ausstellung oder der Nutzung gefälschter Impfausweise sind im kürzlich angepassten Strafgesetzbuch festgelegt. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ggf. im Einzelfall zu prüfen." Mit freundlichen Grüßen