Schriftverkehr mit RWE zu AKW Mülheim-Kährlich

- interner Schriftverkehr mit der RWE AG oder deren Rechtsvertetern und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum Thema AKW Mülheim-Kährlich wegen potentiellen Entschädigungszahlen zu RWE

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interner S…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftverkehr mit RWE zu AKW Mülheim-Kährlich [#11447]
Datum
28. September 2015 17:25
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interner Schriftverkehr mit der RWE AG oder deren Rechtsvertetern und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum Thema AKW Mülheim-Kährlich wegen potentiellen Entschädigungszahlen zu RWE
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 28.09.2015 #11447 nach LIFG-LUIG-VIG betreffend Schriftverkehr der Staatskanzlei mit der RWE AG w…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.09.2015 #11447 nach LIFG-LUIG-VIG betreffend Schriftverkehr der Staatskanzlei mit der RWE AG wegen des AKW Mühlheim-Kärlich
Datum
20. Oktober 2015 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
140,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihre obengenannte Anfrage vom 28. September 2015. Mit freundlichen Grüßen