Schriftverkehr NIAG / Unterlagen Erweiterung Hafen Orsoy

Anfrage an: Regionalverband Ruhr

Aus Presseartikeln geht hervor, dass Sie sich mit aktuell mit einem neuen Regionalplan befassen und in diesem Zusammenhang auch die weitere Planung für den sog. Kohlehafen in Orsoy betrachten (z.B. https://rp-online.de/nrw/staedte/rheinberg/rheinberg-niag-kein-antrag-auf-erweiterung-des-hafens_aid-35787709).
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um das Anschreiben an die NIAG (Niederrheinische Verkehrsbetriebe) zur Stellungnahme, sowie die ggf. bei Ihnen eingegangenen Stellungnahmen der NIAG bitten.
Weiterhin senden Sie mir bitte den gesamten Schriftverkehr mit der NIAG, der Stadt Rheinberg/Orsoy und der Stadt Duisburg zur aktuell in der Diskussion stehenden Erweiterung des Hafens Orsoy zu!
Danke für Ihre Mühen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr NIAG / Unterlagen Erweiterung Hafen Orsoy [#53030]
Datum
29. Januar 2019 09:31
An
Regionalverband Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus Presseartikeln geht hervor, dass Sie sich mit aktuell mit einem neuen Regionalplan befassen und in diesem Zusammenhang auch die weitere Planung für den sog. Kohlehafen in Orsoy betrachten (z.B. https://rp-online.de/nrw/staedte/rheinberg/rheinberg-niag-kein-antrag-auf-erweiterung-des-hafens_aid-35787709). In diesem Zusammenhang möchte ich Sie um das Anschreiben an die NIAG (Niederrheinische Verkehrsbetriebe) zur Stellungnahme, sowie die ggf. bei Ihnen eingegangenen Stellungnahmen der NIAG bitten. Weiterhin senden Sie mir bitte den gesamten Schriftverkehr mit der NIAG, der Stadt Rheinberg/Orsoy und der Stadt Duisburg zur aktuell in der Diskussion stehenden Erweiterung des Hafens Orsoy zu! Danke für Ihre Mühen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regionalverband Ruhr
Ihre E-Mail-Anfrage vom 29. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail-Anfrage vom 29. Januar 2019 b…
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage vom 29. Januar 2019
Datum
30. Januar 2019 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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29,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail-Anfrage vom 29. Januar 2019 bedanke ich mich. Gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur geplanten Ausweisung des Kohlehafens Orsoy. Erlauben Sie mir, Ihnen zuerst die landesplanerischen Rahmenbedingungen für die Festlegung des Hafens Orsoy im Entwurf des Regionalplans Ruhr zu erläutern. Im Landesentwicklungsplan, dem Rahmenplan der die Vorgaben für die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens vorgibt, ist der Hafen Orsoy in Ziel 8.1-9 als landesbedeutsamer Hafen definiert (Hafen Rheinberg). Diesem Ziel zufolge sind die im Landesentwicklungsplan aufgelisteten landesbedeutsamen Häfen von der Regionalplanung in bedarfsgerechtem Umfang Hafenflächen und Flächen für hafenaffines Gewerbe festzulegen. Hierbei handelt es sich um ein verbindliches Ziel, dass von der Regionalplanungsbehörde als Vorgabe zu beachten ist. Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr hat dementsprechend den Hafen Orsoy im Entwurf des Regionalplanes als "Landesbedeutsamer Hafen" zeichnerisch darzustellen (Graue Fläche mit einer roten Zackenlinie umgrenzt). Dies geschieht unabhängig von weiteren Überlegungen der NIAG. Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr werden die öffentlichen Stellen (somit auch die NIAG als öffentlicher Verkehrsträger sowie ca. 400 andere Fachbehörden, Verbände und Institutionen, die künftig mit dem Regionalplan Ruhr arbeiten werden) als auch die Öffentlichkeit beteiligt. Die öffentlichen Stellen sind formal angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten worden. Der gleichlautende Text der Aufforderungen wurde auch für die Öffentlichkeit in den Amtsblättern der Bezirksregierung Düsseldorf (Nr. 31 vom 02.08.2018), Münster (Nr. 31 vom 03.08.2018) und Arnsberg (Nr. 31 vom 04.08.2018) sowie auf der Seite der Regionalplanung: www.regionalplanung.rvr.ruhr<http://www.regionalplanung.rvr.ruhr> veröffentlich. Hierin können Sie, wie gewünscht, den Text einsehen. Zu Ihrer weiteren Frage kann ich Ihnen nur so viel mitteilen, dass uns von der NIAG liegt bisher keine Stellungnahme vorliegt. Ein weiterer Schriftverkehr ist mir nicht bekannt. Ich hoffe. Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben . Mit freundlichen Grüßen