Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche

den gesamten Schriftverkehr zwischen den Oberbürgermeistern Jan Jakobs bzw. Mike Schubert und der Stiftung Garnisionkirche.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche [#241975]
Datum
26. Februar 2022 17:54
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den gesamten Schriftverkehr zwischen den Oberbürgermeistern Jan Jakobs bzw. Mike Schubert und der Stiftung Garnisionkirche.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241975/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Ich bitte Sie um Verständnis, dass di…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
WG: Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche [#241975]
Datum
1. März 2022 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit einen längeren Zeitraum beanspruchen wird, da die Beteiligten entsprechend §§ 4 und 5 AIG vor Entscheidung über den Antrag in das Verfahren einbezogen werden müssen. Wir melden uns bei Ihnen unaufgefordert. Vielen Dank für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 2…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche [#241975]
Datum
2. April 2022 14:00
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 26.02.2022 (#241975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadtverwaltung Potsdam
Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche P…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Potsdam
Datum
4. April 2022 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in über Ihre Anfrage zur Einsicht in den gesamten Schriftverkehr zwischen den Oberbürgermeistern Jakobs/ Schubert und der Stiftung Garnisonkirche Potsdam ist die Stiftung Garnisonkirche unterrichtet, die kein Veto für den Vorgang eingelegt hat. Um Ihren Antrag gemäß Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, insbesondere nach § 4, 2, Abätze 1 - 3 zu realisieren, möchte ich um inhaltliche Präzisierung Ihrer Anfrage bitte, um welche Vorgänge es Ihnen im Besonderen geht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirc…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Potsdam [#241975]
Datum
27. April 2022 12:47
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie ich in meiner Anfrage bereits formuliert habe, würde ich gerne den gesamten Schriftverkehr einsehen. Was davon unter §4 dem Schutz überwiegender öffentlicher Interessen fällt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kenne die in Frage stehenden Unterlagen ja nicht. Bitte senden sie mir den kompletten von mir angefragten Schriftverkehr zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirc…
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Von
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Betreff
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Potsdam [#241975]
Datum
16. Mai 2022 16:03
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 26.02.2022 (#241975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls Sie meine Nachricht vom 27.04.22 übersehen haben sollten, sende ich sie Ihnen gerne nochmal. Wie ich in meiner Anfrage bereits formuliert habe, würde ich gerne den gesamten Schriftverkehr einsehen. Was davon unter §4 dem Schutz überwiegender öffentlicher Interessen fällt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kenne die in Frage stehenden Unterlagen ja nicht. Bitte senden sie mir den kompletten, von mir angefragten, Schriftverkehr zu Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirc…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Potsdam [#241975]
Datum
24. Mai 2022 12:52
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 26.02.2022 (#241975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirc…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Potsdam [#241975]
Datum
25. Mai 2022 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags auf Akteneinsicht in den gesamten "Schriftverkehr Stiftung Garnisonkirche" möchte ich Sie, wie bereits in meiner Mail vom 04.04.2022, darum bitten, Ihren Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) hinreichend zu bestimmen, um das Offenbarungsinteresse geltend machen zu können. Die Präzisierung Ihres Interesses auf Akteneinsicht ist die Voraussetzung dafür, den Vorgang verwaltungspraktisch umzusetzen, um in dem Fall den Schriftverkehr bezüglich personenbezogener Daten sowie hinsichtlich des Schutzes überwiegend öffentlicher Interessen für eine Akteneinsicht zu prüfen und zusammenzustellen. Dieses Verfahren ist zudem die Voraussetzung zur Erhebung der entstehenden Kosten, die nach § 10 AIG in einem angemessenen Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und dem Recht auf Akteneinsicht zu halten sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirc…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz: Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Potsdam [#241975]
Datum
16. Juni 2022 08:45
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 26.02.2022 (#241975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Leider entsteht bei mir langsam der Eindruck, Sie wollen meine Anfrage nicht beantworten. Ich möchte, dass Sie mir den gesamten Schriftverkehr der Oberbürgermeister Jan Jakobs und Mike Schubert im Zummanenhang mit der Stiftung Garnisionkirche zur Verfügung stellen. Ich muss die Anfrage nicht spezifischer stellen. Nach §1 AIG habe ich das Recht aus Einsicht in Akten. Nach §3 AIG sind Akten "[...] alle schriftlichen, elektronischen, optischen, akustischen oder aus andere Weise aufgezeichnete Unterlagen [...]" Das Offenbarungsinteresse ist doch offensichtlich. Der Wiederaufbau der Garnisionkirche ist ein wichtiges Stadt politisches Thema und ein Stadtbild prägender Bau. Die Oberbürgermeister Jacobs und Schubert haben beide an diesem Projekt gearbeitet, Einfluss genommen und es ermöglicht. Mir als Bürger steht nach dem AIG das Recht zu, alle Akten zu diesem Thema einzusehen, unter anderem auch den Schriftverkehr. Ich bitte Sie erneut ausdrücklich mir schnellst möglich die von mir verlangten Akten zur Einsicht zu übergeben. Ich möchte Sie weiterhin darauf hinweisen, dass Sie die gesetzliche Frist von einem Monat am 22. April gerissen haben. Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich ab dem 22.Juli berechtigt bin eine Untätigkeitsklage gegen Sie einzureichen. Ich hoffe soweit muss es nicht kommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Einsicht in Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Sehr << Antragsteller:in >> Ih…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Einsicht in Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche
Datum
7. Juli 2022 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Einsicht in den Schriftverkehr zwischen den Oberbürgermeistern Jann Jakobs bzw. Mike Schubert und der Stiftung Garnisonkirche soll nunmehr entsprochen werden. Die Zusammenstellung des betreffenden Schriftverkehrs, der einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umfasst, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Zusammenstellung des Schriftverkehrs erhalten Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Einsicht in Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche [#241975] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsicht in Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche [#241975]
Datum
4. August 2022 14:19
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 26.02.2022 (#241975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ [#241975]
Datum
2. September 2022 13:07
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241975/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadtverwaltung mir nicht mehr antwortet und schon sehr lange hinter der gesetzlichen Frist liegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 241975.pdf Anfragenr: 241975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241975/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam v 26.02.22, # 241975 [#241975] Sehr geehrte…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam v 26.02.22, # 241975 [#241975]
Datum
24. Oktober 2022 08:37
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr Stiftung Garnisionkirche“ vom 26.02.2022 (#241975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 206 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
WG: Einsicht in Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
WG: Einsicht in Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche
Datum
13. März 2024 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Angelegenheit Einsicht in den Schriftverkehr Oberbürgermeister - Stiftung Garnisonkirche möchte ich mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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