Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin

Sämtlicher Schriftverkehr, Dokumente und Gutachten, dass bei der Immatrikulation amtlich beglaubigten Kopien von Krankenkassen (KdöR) nicht akzeptiert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
19. August 2019 15:02
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlicher Schriftverkehr, Dokumente und Gutachten, dass bei der Immatrikulation amtlich beglaubigten Kopien von Krankenkassen (KdöR) nicht akzeptiert werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten K…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
24. November 2019 23:49
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin“ vom 19.08.2019 (#164275) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung und informieren Sie mich bitte umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 164275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164275
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Anfrage vom 19.8.2019 hat uns nicht erreicht, weshalb wir Ihnen auch keine Ein…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
27. November 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Anfrage vom 19.8.2019 hat uns nicht erreicht, weshalb wir Ihnen auch keine Eingangsbestätigung senden konnten. Würden Sie bitte Ihre Anfrage erneut stellen. Vielen Dank und viele Grüße
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> unterstehend meine Anfrage vom 19. August 2019 an <<E-Mail-Adresse>…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Re: Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
28. November 2019 20:10
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unterstehend meine Anfrage vom 19. August 2019 an <<E-Mail-Adresse>> . Falls das nicht die aktuell erreichbare Adresse ist bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlicher Schriftverkehr, Dokumente und Gutachten, dass bei der Immatrikulation amtlich beglaubigten Kopien von Krankenkassen (KdöR) nicht akzeptiert werden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 164275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164275
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit heutigem Datum: 29.11.201…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
29. November 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit heutigem Datum: 29.11.2019. Wir leiten Ihre Anfrage nach IFG an die zuständigen Stellen in unserem Hause weiter (und damit also nicht an Dritte) und melden uns bei Ihnen sobald es uns möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Be…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
13. Dezember 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, vielen Dank für ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Absatz 1 VIG betroffen sind. Amtlich beglaubigte Kopien von Krankenkassen (KdöR) werden bei der Immatrikulation anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21.04.2016, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVBl.462) in Verbindung mit § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23.01.2003, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 25 des Gesetzes vom 21.06.2019 ( BGBl. I S. 846), § 29 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 18.01.2001, zuletzt geändert durch Art. 47 Gesetz vom 15.08.2019 ( BGBl. I S.1307) genügen. Die Prüfung erfolgt jeweils im Einzelfall anhand der eingereichten Dokumente. Generelle interne Festlegungen in Gestalt abstrakter, d.h. über den Einzelfall hinausweisender, Regelungen, Anordnungen oder Weisungen bestehen hierzu nicht. Es werden auch keine (elektronischen) Akten geführt, in denen Schriftstücke, Gutachten oder sonstige (elektronische) Dokumente zu der Frage der Anerkennung beglaubigter Abschriften bei der Immatrikulation hinterlegt wären. Die auf der Webseite der Humboldt-Universität zu Berlin unter https://www.hu-berlin.de/de/interessierte/info/faqlang/view veröffentlichten FAQs zu Fragen der Immatrikulation, die möglicherweise zu Missverständnissen geführt haben könnten, haben wir aus Anlass Ihrer Anfrage überarbeitet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen,

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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung und vor allem die Überarbeitung der FAQ…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Re: Schriftverkehr zu amtlich beglaubigten Kopien an der Humboldt Universität zu Berlin [#164275]
Datum
18. Dezember 2019 22:17
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung und vor allem die Überarbeitung der FAQs auf ihrer Website. Ich gehe davon aus, dass es damit zukünftigen Studierenden leichter fällt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 164275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164275