Schriftverkehr zum Europa-Wahl-o-mat zwischen bpb und den Parteien

- Den Schriftverkehr, der im Rahmen des Wahl-o-Mat zur Europawahl 2019 zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und den zur Wahl antretenden Parteien stattgefunden hat.
Meine Anfrage umfasst auch den elektronischen Nachrichtenaustausch.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Schriftverkeh…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zum Europa-Wahl-o-mat zwischen bpb und den Parteien [#137911]
Datum
6. Mai 2019 19:52
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Schriftverkehr, der im Rahmen des Wahl-o-Mat zur Europawahl 2019 zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und den zur Wahl antretenden Parteien stattgefunden hat. Meine Anfrage umfasst auch den elektronischen Nachrichtenaustausch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag nach dem IFG vom 06.05.2019 - Eingang 07.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Info…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 06.05.2019 - Eingang 07.05.2019
Datum
7. Mai 2019 17:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 07.05.2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 07.06.2019.   Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren.   Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Auskunft nach dem IFG - Ihr Antrag vom 06.05.2019 - Eingang 07.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Auskunft nach dem IFG - Ihr Antrag vom 06.05.2019 - Eingang 07.05.2019
Datum
7. Juni 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache finden Sie in der Anlage unser Antwortschreiben.  Sollten Sie Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem IFG - Ihr Antrag vom 06.05.2019 - Eingang 07.05.2019 [#137911] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG - Ihr Antrag vom 06.05.2019 - Eingang 07.05.2019 [#137911]
Datum
7. Juni 2019 14:07
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe meine Anfrage aus Kostengründen zurück. AZ: STA-300/15 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 137911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>