Schriftverkehr zum Proof of Concept zur Nutzung von Microsoft Office und anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung

Den Schriftverkehr mit anderen Ressorts zur Bitte um Verhandlungsfreigabe und zur Einigung der Prüfung des On-Premise-Betriebs von Microsoft Office und ggf. anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung als Übergangslösung.

Ggf. vorliegenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten nach § 5 IFG können geschwärzt werden und stehen einer Beantwortung meiner Anfrage daher nicht grundsätzlich im Wege.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Schriftverkehr mit and…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zum Proof of Concept zur Nutzung von Microsoft Office und anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung [#212373]
Datum
11. Februar 2021 00:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Schriftverkehr mit anderen Ressorts zur Bitte um Verhandlungsfreigabe und zur Einigung der Prüfung des On-Premise-Betriebs von Microsoft Office und ggf. anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung als Übergangslösung. Ggf. vorliegenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten nach § 5 IFG können geschwärzt werden und stehen einer Beantwortung meiner Anfrage daher nicht grundsätzlich im Wege.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212373/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zum Proof of Concept zur Nutzung…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr zum Proof of Concept zur Nutzung von Microsoft Office und anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung [#212373]
Datum
18. April 2021 02:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zum Proof of Concept zur Nutzung von Microsoft Office und anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung“ vom 11.02.2021 (#212373) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212373/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/21/10058 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre u.s. Nachricht. Leider liegt mir bis heute no…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Schriftverkehr zum Proof of Concept zur Nutzung von Microsoft Office und anderen Microsoft-Produkten als On-Premise-Lösung [#212373]
Datum
19. April 2021 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/21/10058 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre u.s. Nachricht. Leider liegt mir bis heute noch keine Stellungnahme von Ihnen zu meinem Schreiben V B 5 - O 1319/21/10058 - DOK 2021/0189513 vom 1. März 2021 vor. Diese ist für die weitere Bearbeitung jedoch erforderlich. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit der Übernahme eventuell entstehender Gebühren einverstanden sind. In diesem Fall bitte ich zugleich um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen