Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld

Ihren Schriftverkehr mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der DB Netz AG und der Kanzlei Baumeister, Barth, Griem und Partner zum rechtlicher Status der Stecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld.

Insbesondere folgende Dokumente:
- Schreiben des Eisenbahnbundesamt vom 16.05.2019,
- Schreiben der DB Netz AG vom 28.05.2019,
- Fachliche Expertise der Kanzlei BBG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld [#228407]
Datum
15. September 2021 17:29
An
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihren Schriftverkehr mit dem Eisenbahn-Bundesamt, der DB Netz AG und der Kanzlei Baumeister, Barth, Griem und Partner zum rechtlicher Status der Stecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld. Insbesondere folgende Dokumente: - Schreiben des Eisenbahnbundesamt vom 16.05.2019, - Schreiben der DB Netz AG vom 28.05.2019, - Fachliche Expertise der Kanzlei BBG.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228407/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG NRW ist bei uns angekommen. Unsere Antwort wird sich leider etwas v…
Von
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Betreff
Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld [#228407]
Datum
12. Oktober 2021 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG NRW ist bei uns angekommen. Unsere Antwort wird sich leider etwas verzögern, da noch Anfragen zu eventuell zu schützenden Belangen Dritter laufen. Wir werden Ihnen unsere Antwort vrsl. bis Ende Oktober zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahn…
An Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld [#228407]
Datum
19. Oktober 2021 10:57
An
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld“ vom 15.09.2021 (#228407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228407/
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Sehr Antragsteller/in ich möchte auf unsere Zwischenantwort vom 12.10.2021 verweisen, die nach wie vor den Sachst…
Von
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt – Borken u. Borken – Coesfeld [#228407]
Datum
21. Oktober 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte auf unsere Zwischenantwort vom 12.10.2021 verweisen, die nach wie vor den Sachstand darstellt. Wir werden Ihnen unsere Antwort vrsl. bis Ende Oktober zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen

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Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt - Borken u. Borken - Coesfeld [#228407] Sehr Antrag…
Von
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Betreff
Schriftverkehr zum rechtlicher Status der Bahnstrecken Bocholt - Borken u. Borken - Coesfeld [#228407]
Datum
3. November 2021 18:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie von uns nunmehr die folgenden Dokumente: · Schreiben des NWL vom 30.04.2019, · Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 16.05.2019, · Schreiben des NWL vom 28.05.2019, · Schreiben der DB Netz AG vom 28.06.2019, · Vermerk der Kanzlei BBG. Mit freundlichen Grüßen