Schriftverkehr zur Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V vom 16. April 2021

den Schriftverkehr mit nachgeordneten Behörden (insbesondere Gesundheitsämter), Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft (z.B. Universitätskliniken, Robert-Koch-Institut), Gesundheitseinrichtungen, dem statistischen Landesamt, der Landesregierung und weiteren involvierten Stellen sowie vorliegende Analysen/Dokumente, die für die Änderung der Corona-LVO M-V vom 16. April 2021 bzgl. der Einreise von Bürgern mit Zweitwohnsitz/Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern entscheidungsrelevant waren.

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  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Schriftverkehr zur Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V vom 16. April 2021 [#218778]
Datum
19. April 2021 22:17
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Schriftverkehr mit nachgeordneten Behörden (insbesondere Gesundheitsämter), Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft (z.B. Universitätskliniken, Robert-Koch-Institut), Gesundheitseinrichtungen, dem statistischen Landesamt, der Landesregierung und weiteren involvierten Stellen sowie vorliegende Analysen/Dokumente, die für die Änderung der Corona-LVO M-V vom 16. April 2021 bzgl. der Einreise von Bürgern mit Zweitwohnsitz/Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern entscheidungsrelevant waren.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218778/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage/hier: Hinweise zum Verfahren Sehr Antragsteller/in bitte berücksichtigen Sie, dass auch aus Datensch…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage/hier: Hinweise zum Verfahren
Datum
23. April 2021 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte berücksichtigen Sie, dass auch aus Datenschutzgründen Anträge auf Information nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nur in brieflicher Form (bzw. per FAX) gestellt und beschieden werden können. Dies mag aber bei Ihrer Email-Anfrage zu Ferienwohnungen dahingestellt sein, da die abgefragten Informationen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit nicht verfügbar sind. Zur Bedeutung von Reisen und Kontakten für die Verbreitung von Corona-Viren verweise ich überdies auf die Internetseite des Robert Koch-Institutes. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine formelle Bescheidung Ihres Antrages wünschen oder Ihren Antrag als erledigt betrachten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage/hier: Hinweise zum Verfahren [#218778] Sehr << Anrede >> besten Dank für den Verfahr…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage/hier: Hinweise zum Verfahren [#218778]
Datum
23. April 2021 21:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für den Verfahrenshinweis. Meine Anfrage wurde parallel als Fax an Ihr Haus versendet. Meine Anfrage zu Nebenwohnungen/Zweitwohnsitzen erhalte ich weiterhin aufrecht. Sofern Ihnen keinerlei entscheidungsrelevante Unterlagen für die Regelung der aktuell geltenden Corona-VO in MV zu Zeitwohnsitzen/Nebenwohnungen vorliegen, wäre ich für einen diesbezüglichen Bescheid dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218778/