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Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen

- Stellungnahme zur Begründung der Notwendigkeit der Verfahrensweise am benannten Bahnübergang

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverkehr zwische…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen [#31964]
Datum
13. Juli 2018 20:56
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen - Stellungnahme zur Begründung der Notwendigkeit der Verfahrensweise am benannten Bahnübergang Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Anfrage vom 13. Juli 2018 möchte ich mich nach deren Eingang bei Ihne…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen [#31964]
Datum
22. Juli 2018 14:35
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Anfrage vom 13. Juli 2018 möchte ich mich nach deren Eingang bei Ihnen erkundigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine E-Mail vom 22. Juli 2018 betreffend einer Auskunft über den Eingang mein…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen [#31964]
Datum
12. August 2018 15:08
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine E-Mail vom 22. Juli 2018 betreffend einer Auskunft über den Eingang meines Antrages gem. IFG habe ich bisher leider keine Antwort von Ihnen erhalten. Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, ob der Antrag vom 13. Juli 2018 bei Ihnen eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt un…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen [#31964]
Datum
14. August 2018 12:40
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr zwischen Eisenbahn-Bundesamt und Deutscher Bahn bzgl. der sekundären Absicherung des Bahnüberganges Haarhausen, Thüringen“ vom 13.07.2018 (#31964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Eisenbahn-Bundesamt
Ihre Anfrage nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach Informa…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG
Datum
22. August 2018 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#31964] Sehr geehrte Damen und Herren, für die Zusendung meiner erbetenen Eingangsbest…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#31964]
Datum
22. August 2018 13:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Zusendung meiner erbetenen Eingangsbestätigung möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken. Im gleichen Zuge möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich ausdrücklich nicht an meinem Auskunftsbegehren festhalte, sofern in diesem Zusammenhang Verwaltungskosten entstehen. Dennoch bitte ich Sie, wie von Ihnen vorgeschlagen, zunächst die Betroffenheit Dritter zu prüfen und mir dann Bescheid zu geben, ob Verwaltungsgebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Eisenbahn-Bundesamt
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#31964] Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Prüfung der Betroffenheit Dritter habe ich…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#31964]
Datum
23. August 2018 12:01
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Prüfung der Betroffenheit Dritter habe ich die Betroffenheit der DB Netz AG festgestellt, die damit vor Auskunftserteilung zwingend angehört werden muss. Damit kann nicht von einer einfachen Auskunft entsprechend § 10 IFG ausgegangen werden und dies führt notwendigerweise dazu, dass Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Diese Gebühren bemessen sich an der Höhe des Aufwandes und können bis zu 500,- € betragen. Ich bitte Sie, mir abschließend mitzuteilen, ob Sie auch beim Anfall oben genannter Gebühren an Ihrem Antrag festhalten Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach IFG [#31964] Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der von Ihnen benannten horrenden Summ…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach IFG [#31964]
Datum
23. August 2018 20:08
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der von Ihnen benannten horrenden Summe sehe ich von der weiteren Verfolgung meines Auskunftsbegehrens vorerst ab. Ggf. werde ich mich zu späterem Zeitpunkt an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.