Schriftverkehr zwischen Herrn Stef Blok und Herrn Robert Habeck

Den auf welt.de erwähnten Brief vom 27. Dezember 2021, in dem der niederländische Wirtschaftsminister Stef Blok Herrn Minister Habeck bezüglich der erhöhten Gasnachfrage deutscher Kunden konsultiert. (https://www.welt.de/wirtschaft/article236154406/Habeck-Niederlande-beschweren-sich-ueber-hohen-deutschen-Gasbedarf.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den auf welt.de e…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Schriftverkehr zwischen Herrn Stef Blok und Herrn Robert Habeck [#237700]
Datum
15. Januar 2022 22:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den auf welt.de erwähnten Brief vom 27. Dezember 2021, in dem der niederländische Wirtschaftsminister Stef Blok Herrn Minister Habeck bezüglich der erhöhten Gasnachfrage deutscher Kunden konsultiert. (https://www.welt.de/wirtschaft/article236154406/Habeck-Niederlande-beschweren-sich-ueber-hohen-deutschen-Gasbedarf.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in bitte finden Sie beigefügt die von Ihnen im Rahmen Ihres IFG-Antrages vom 15. Januar 2022 e…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Schriftverkehr zwischen Herrn Stef Blok und Herrn Robert Habeck [#237700]
Datum
8. Februar 2022 19:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte finden Sie beigefügt die von Ihnen im Rahmen Ihres IFG-Antrages vom 15. Januar 2022 erbetenen Dokumente. Mit freundlichen Grüßen

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