Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI
In der Vergangenheit musste bereits mehrfach die Datenschutzbeauftragte des Bundes um Vermittlung angerufen werden, weil das Jobcenter Märkischer Kreis den Vorgaben des IFG nicht nachkommen wollte, bzw. ungeklärte Rechtsfragen zu klären waren.
z.B.:
04.09.2013
Dienstanweisung/en zum Umgang mit Beiständen des Vereins aufRECHT e.V. Iserlohn
https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zum-umgang-mit-beistanden-des-vereins-aufrecht-ev-iserlohn/
21.12.2013
Gutscheinvergabe im Jobcenter Märkischer Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutscheinvergabe-im-jobcenter-markischer-kreis-und-die-zugehorigen-bearbeitungskosten
Nach Auskunft der Datenschutzbeauftragten hat es bereits mehrere Schriftwechsel zwischen dem Jobcenter Märkischer Kreis und dem BfDI gegeben.
Ich bitte um die Übersendung sämtlicher Antworten des Jobcenter Märkischer Kreis an den BfDI.
Ergebnis der Anfrage
Sieben Monate nach Antragstellung übersandte das Jobcenter Märkischer Kreis die begehrten Schriftwechsel, die eigentlich bereits im Juni 2015 hätten vorliegen müssen.
Am 02.07.2015 hatte unter dem Aktenzeichen S 80 SF 164/15 GV ein Mediations-Gespräch beim Sozialgericht Dortmund stattgefunden, um zu einer einvernehmlichen Lösung in der Frage der Zulassung von Beiständen zu kommen.
Die Mediation verlief erfolgreich und die Geschäftsführung rückte von ihren Zurückweisungen ab.
Allerdings zeigt die Durchsicht der Schriftwechsel mit dem BfDI, dass die Geschäftsführung schon Monate zuvor wusste, dass sie ihre Position aufgeben musste. Zweifelsfrei hatte die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten erheblich zum Erfolg in der Sache beigetragen, wie die anonymisiert beiliegenden Schriftwechsel erkennen lassen.
Auf die Gebühren wurde letztlich verzichtet, nachdem der Fragesteller eine mögliche Forderung als Kostennote im sozialrechtlichen Verfahren aufschlagen wollte.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Mai 2015
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12. Juni 2015
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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