Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI

In der Vergangenheit musste bereits mehrfach die Datenschutzbeauftragte des Bundes um Vermittlung angerufen werden, weil das Jobcenter Märkischer Kreis den Vorgaben des IFG nicht nachkommen wollte, bzw. ungeklärte Rechtsfragen zu klären waren.

z.B.:
04.09.2013
Dienstanweisung/en zum Umgang mit Beiständen des Vereins aufRECHT e.V. Iserlohn
https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zum-umgang-mit-beistanden-des-vereins-aufrecht-ev-iserlohn/

21.12.2013
Gutscheinvergabe im Jobcenter Märkischer Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutscheinvergabe-im-jobcenter-markischer-kreis-und-die-zugehorigen-bearbeitungskosten

Nach Auskunft der Datenschutzbeauftragten hat es bereits mehrere Schriftwechsel zwischen dem Jobcenter Märkischer Kreis und dem BfDI gegeben.

Ich bitte um die Übersendung sämtlicher Antworten des Jobcenter Märkischer Kreis an den BfDI.

Ergebnis der Anfrage

Sieben Monate nach Antragstellung übersandte das Jobcenter Märkischer Kreis die begehrten Schriftwechsel, die eigentlich bereits im Juni 2015 hätten vorliegen müssen.

Am 02.07.2015 hatte unter dem Aktenzeichen S 80 SF 164/15 GV ein Mediations-Gespräch beim Sozialgericht Dortmund stattgefunden, um zu einer einvernehmlichen Lösung in der Frage der Zulassung von Beiständen zu kommen.

Die Mediation verlief erfolgreich und die Geschäftsführung rückte von ihren Zurückweisungen ab.

Allerdings zeigt die Durchsicht der Schriftwechsel mit dem BfDI, dass die Geschäftsführung schon Monate zuvor wusste, dass sie ihre Position aufgeben musste. Zweifelsfrei hatte die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten erheblich zum Erfolg in der Sache beigetragen, wie die anonymisiert beiliegenden Schriftwechsel erkennen lassen.

Auf die Gebühren wurde letztlich verzichtet, nachdem der Fragesteller eine mögliche Forderung als Kostennote im sozialrechtlichen Verfahren aufschlagen wollte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2015
  • Frist
    12. Juni 2015
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Vergangen…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI [#9728]
Datum
10. Mai 2015 02:00
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Vergangenheit musste bereits mehrfach die Datenschutzbeauftragte des Bundes um Vermittlung angerufen werden, weil das Jobcenter Märkischer Kreis den Vorgaben des IFG nicht nachkommen wollte, bzw. ungeklärte Rechtsfragen zu klären waren. z.B.: 04.09.2013 Dienstanweisung/en zum Umgang mit Beiständen des Vereins aufRECHT e.V. Iserlohn https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-zum-umgang-mit-beistanden-des-vereins-aufrecht-ev-iserlohn/ 21.12.2013 Gutscheinvergabe im Jobcenter Märkischer Kreis und die zugehörigen Bearbeitungskosten https://fragdenstaat.de/anfrage/gutscheinvergabe-im-jobcenter-markischer-kreis-und-die-zugehorigen-bearbeitungskosten Nach Auskunft der Datenschutzbeauftragten hat es bereits mehrere Schriftwechsel zwischen dem Jobcenter Märkischer Kreis und dem BfDI gegeben. Ich bitte um die Übersendung sämtlicher Antworten des Jobcenter Märkischer Kreis an den BfDI.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Eingangsbestätigung IFG #9728
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Eingangsbestätigung IFG #9728
Datum
11. Mai 2015 08:09
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Märkischer Kreis
Gebühren
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Gebühren
Datum
2. Juni 2015 14:53
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
41,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gebühren [#9728] Sehr geehrt<< Anrede >> das Einscannen der wenigen Dokumente und hochladen auf …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebühren [#9728]
Datum
3. Juni 2015 13:38
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das Einscannen der wenigen Dokumente und hochladen auf diese Plattform wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen und das Schwärzen hier nur wenige Sekunden. Sollten Sie einen Weg einschlagen wollen, um Kosten zu provozieren, so bitte ich vorab um einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag, den ich dann der Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen würde. Gemessen an Ihren gravierenden Überziehungszeiten bei der Bearbeitung der IFG-Anfragen, empfehle ich von weiterer Verschleppung und Kostenerhebungen Abstand zu nehmen. Bei der Gelegenheit darf ich aber vielleicht daran erinnern, dass die Leistungen aus verschiedenen gewonnenen Klagen vor dem Sozialgericht noch immer nicht ausgekehrt wurden. Vielleicht kümmern Sie sich vorrangig darum. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
Gebühren
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Gebühren
Datum
10. Juni 2015 14:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
48,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gebühren [#9728] Sehr geehrt<< Anrede >> da ich die Unterlagen als Beweismittel für Verfahren vo…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebühren [#9728]
Datum
13. Juni 2015 15:21
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich die Unterlagen als Beweismittel für Verfahren vor dem Sozialgericht in Dortmund vorlegen möchte, werden die Gebühren als Kostennote dem Jobcenter Märkischer Kreis weitergegeben werden. Bitte übersenden Sie mir nunmehr zeitnah alle Antworten an den BfDI. Schwärzungen der Sachbearbeiter beim BfDI erübrigen sich, da ich mit den zuständigen Mitarbeiter ohnehin im Kontakt stehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI" [#9728]
Datum
29. Juni 2015 20:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9728 Schwerpunktmäßig geht es nach wie vor um rechtsgrundlos verhängte Hausverbote und die Fortführung von Zurückweisungen als Beistand gegen meine Person. Am 02.07.2015 soll unter dem Aktenzeichen S 80 SF 164/15 GV eine Mediation stattfinden. Zur Vorbereitung würde ich gern die Antworten an Ihre Behörde auf Sachlichkeit prüfen. Möglicherweise ist es Ihnen als beteiligte Instanz auch möglich, mir die begehrten Dokumente schneller und kostenfrei zuzuleiten. Jetzt, da ich sowohl das Jobcenter MK als auch den BfDI paralell angeschrieben habe, erübrigt sich der Zeitaufwand für die Anonymisierungmehrerer Schriftwechsel. Bei der Gelegenheit möchte ich mich auch zugleich bedanken für die Würdigung, die die Probleme mit Jobcentern im aktuellen Jahresbericht gefunden haben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer K…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI" [#9728]
Datum
12. August 2015 22:18
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI" vom 10.05.2015 (#9728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer K…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI" [#9728]
Datum
9. Januar 2016 00:09
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI" vom 10.05.2015 (#9728) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 212 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Schriftwechsel der Jobcenter Märkischer Kreis mit dem BfDI
Datum
15. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Jobcenter Märkischer Kreis
IFG Anfrage #9728
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG Anfrage #9728
Datum
15. Januar 2016 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
13,3 MB