Schriftwechsel FFW Olfen Videoüberwachung

den Schriftwechsel zwischen Ihnen und der FFW Olfen-Vinnum bzgl. des Anliegens, eine optisch-elektronische Einrichtung im Eingangsbereich der Liegenschaften der Feuerwehr installieren zu dürfen.
Insbesondere die Gründe, welche zu einer Untersagung dieser Errichtung geführt haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Andreas Kramer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Andreas Kramer
Betreff
Schriftwechsel FFW Olfen Videoüberwachung [#139708]
Datum
10. Mai 2019 12:02
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Schriftwechsel zwischen Ihnen und der FFW Olfen-Vinnum bzgl. des Anliegens, eine optisch-elektronische Einrichtung im Eingangsbereich der Liegenschaften der Feuerwehr installieren zu dürfen. Insbesondere die Gründe, welche zu einer Untersagung dieser Errichtung geführt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Kramer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Kramer

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Kommunalverwaltung Olfen
Sehr geehrter Herr Kramer, beigefügt erhalten Sie meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Schriftwechsel FFW Olfen Videoüberwachung
Datum
17. Juni 2019 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,9 KB


Sehr geehrter Herr Kramer, beigefügt erhalten Sie meine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße