Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK

In der Anfrage "Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK" und anderen führt das Jobcenter Märkischer Kreis Schriftwechsel mit der Datenschutzbeauftragten des Bundes oder deren Mitarbeitern.
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Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. August 2017
  • Frist
    29. September 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Anfrage &…
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Betreff
Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK [#24470]
Datum
28. August 2017 23:43
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Anfrage "Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK" und anderen führt das Jobcenter Märkischer Kreis Schriftwechsel mit der Datenschutzbeauftragten des Bundes oder deren Mitarbeitern. , 1. Bitte übersenden Sie mit sämtliche vollständigen Schriftwechsel nach Themen sortiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
fragdenstaat #24470
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
fragdenstaat #24470
Datum
29. August 2017 16:42
Status
Warte auf Antwort
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Datum
22. November 2017 20:01
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 28.08.2017 (#24470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Datum
8. Januar 2018 09:42
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 28.08.2017 (#24470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: AW: AW: fragdenstaat #24470 [#24470]
Datum
7. Februar 2018 19:39
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 28.08.2017 (#24470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: AW: fragdenstaat #24470 [#24470]
Datum
4. März 2018 10:09
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 28.08.2017 (#24470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
Zwischenmitteilung IFG
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Zwischenmitteilung IFG
Datum
6. März 2018 15:34
Status
Warte auf Antwort
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Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten [#24470] Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen liegen üb…
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Von
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Betreff
Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten [#24470]
Datum
16. September 2018 14:34
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen liegen überarbeitete Mietbescheinigungen in den Filialen des Jobcenters aus. Damit dürften die Beratungen abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten [#24470] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informatio…
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Betreff
AW: Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten [#24470]
Datum
13. Dezember 2018 12:18
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel mit der Bundesdatenschutzbeauftragten - Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 28.08.2017 (#24470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 441 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>