Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum-u. Strauchrückschnitt

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und dem Umweltinformationsgesetz UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" hat mit Schreiben vom 05.12.2022 darüber informiert, dass im ersten Quartal 2023 - in Absprache mit dem Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg - Baum- und Strauchrückschnitte im Bereich Badener Ring 40i, 40h, 40g, 40f, 32a, 32b, 32c sowi Bayernring 26, 26a, 26b, 27, 27a und 27b zur Vorbereitung von umfangreichen Sanierungsarbeiten der genannten Adressen im ersten Quartal 2023 geplant sind.

Bitte senden Sie mir den vollständigen Schriftwechsel, der zu den erwähnten Absprachen führte, sowie die "Absprache" selbst, bzw. das finale abgestimmte Protokoll/ den finalen Bescheid, elektronisch zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die angefragte Maßnahme unmittelbare Auswirkungen auf Lebensräume hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und dem Umweltinformationsgesetz UIG Sehr geehrte Dame…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum-u. Strauchrückschnitt [#264978]
Datum
8. Dezember 2022 14:58
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und dem Umweltinformationsgesetz UIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" hat mit Schreiben vom 05.12.2022 darüber informiert, dass im ersten Quartal 2023 - in Absprache mit dem Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg - Baum- und Strauchrückschnitte im Bereich [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] zur Vorbereitung von umfangreichen Sanierungsarbeiten der genannten Adressen im ersten Quartal 2023 geplant sind. Bitte senden Sie mir den vollständigen Schriftwechsel, der zu den erwähnten Absprachen führte, sowie die "Absprache" selbst, bzw. das finale abgestimmte Protokoll/ den finalen Bescheid, elektronisch zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Außerdem wird dieser Antrag auch nach Umweltinformationsgesetz gestellt, da die angefragte Maßnahme unmittelbare Auswirkungen auf Lebensräume hat und es sich daher bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen gemäß § 2 UIG handelt. Gemäß § 12 UIG ist daher auf Gebührenerhebung zu verzichten, da es sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung um eine einfache Auskunft handeln sollte. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264978 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum-u. Strauchrückschnitt [#264978]
Datum
25. Januar 2023 14:22
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum-u. Strauchrückschnitt“ vom 08.12.2022 (#264978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum-u. Strauchrückschnitt [#264978]
Datum
22. Februar 2023 12:00
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Guten Tag, der Fachbereich Grünflächen ist nicht für Maßnahmen auf Privatgrundstücken zuständig. Die Information, …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Schriftwechsel und Absprachen mit "Stadt und Land": Baum-u. Strauchrückschnitt [#264978]
Datum
22. Februar 2023 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, der Fachbereich Grünflächen ist nicht für Maßnahmen auf Privatgrundstücken zuständig. Die Information, die Ihnen die Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" gegeben hat ist leider falsch. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben konnte die Anfrage nicht weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen