Schriftwechsel und Pläne bezüglich Anbindung Schwarzenbek an S-Bahn Netz

Schriftwechsel und andere Kommunikation bezüglich der Anbindung Schwarzenbeks an das Nahverkehrsnetz des HVV.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2018
  • Frist
    29. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftwechsel und Pläne bezüglich Anbindung Schwarzenbek an S-Bahn Netz [#33125]
Datum
28. August 2018 11:11
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Schriftwechsel und andere Kommunikation bezüglich der Anbindung Schwarzenbeks an das Nahverkehrsnetz des HVV.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 28.08.2018 Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 29.08.2018 Sehr …
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 28.08.2018
Datum
29. August 2018 10:07
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 29.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 28.08.2018. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und uns erneut an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 28.08.2018 Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 05.09.2018 Sehr …
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 28.08.2018
Datum
5. September 2018 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 05.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 28.08.2018, mit der Sie um die Zurverfügungstellung von Schriftwechseln und anderer Kommunikation bezüglich der Anbindung Schwarzenbeks an das Nahverkehrsnetz des HVV bzw. das S-Bahn Netz ersucht haben. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die Anbindung der Gemeinde Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg und damit in Schleswig-Holstein bezieht. Ihre Anfrage betrifft damit einen Sachverhalt, der nicht in den Anwendungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes fällt. Der Anwendungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ist in Bezug auf die HVV GmbH nach § 2 Abs. 3 HmbTG nur insoweit eröffnet, wie die HVV GmbH Aufgaben der  Daseinsvorsorge wahrnimmt oder öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unterliegt. Dies ist bei der Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ohne einen direkten Bezug zur Aufgabe der Daseinsvorsorge im Bereich Verkehr auf dem Gebiet der FHH nicht der Fall. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass der HVV bzw. die HVV GmbH weder für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) noch für den Bereich des übrigen ÖPNV (Bus) der zuständige Aufgabenträger für den Bereich der Gemeinde Schwarzenbek ist. Diese Aufgaben liegen für den Bereich des SPNV beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel und für den Bereich der Busbedienung beim Kreis Herzogtum Lauenburg. Vermutlich sind die für Sie relevanten Informationen daher ohnehin bei diesen Institutionen vorhanden und nicht bei der HVV GmbH. Da Sie nicht genauer spezifiziert haben, worum es Ihnen genau geht, können wir dazu aber keine näheren Aussagen treffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schri…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125]
Datum
29. September 2018 10:05
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel und Pläne bezüglich Anbindung Schwarzenbek an S-Bahn Netz“ vom 28.08.2018 (#33125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schri…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125]
Datum
15. Oktober 2018 11:24
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel und Pläne bezüglich Anbindung Schwarzenbek an S-Bahn Netz“ vom 28.08.2018 (#33125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125] Sehr geehrtAntragsteller/in wir können Ihre Kritik leider nicht nachvoll…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125]
Datum
16. Oktober 2018 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir können Ihre Kritik leider nicht nachvollziehen, da wir Ihnen bereits am 05.09.2018 an die angegebene Email Adresse geantwortet haben. Unsere Antwort senden wir Ihnen auf diesem Wege gerne erneut zu. "Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 05.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 28.08.2018, mit der Sie um die Zurverfügungstellung von Schriftwechseln und anderer Kommunikation bezüglich der Anbindung Schwarzenbeks an das Nahverkehrsnetz des HVV bzw. das S-Bahn Netz ersucht haben. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die Anbindung der Gemeinde Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg und damit in Schleswig-Holstein bezieht. Ihre Anfrage betrifft damit einen Sachverhalt, der nicht in den Anwendungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes fällt. Der Anwendungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ist in Bezug auf die HVV GmbH nach § 2 Abs. 3 HmbTG nur insoweit eröffnet, wie die HVV GmbH Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt oder öffentliche Dienstleistungen erbringt und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unterliegt. Dies ist bei der Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ohne einen direkten Bezug zur Aufgabe der Daseinsvorsorge im Bereich Verkehr auf dem Gebiet der FHH nicht der Fall. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass der HVV bzw. die HVV GmbH weder für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) noch für den Bereich des übrigen ÖPNV (Bus) der zuständige Aufgabenträger für den Bereich der Gemeinde Schwarzenbek ist. Diese Aufgaben liegen für den Bereich des SPNV beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel und für den Bereich der Busbedienung beim Kreis Herzogtum Lauenburg. Vermutlich sind die für Sie relevanten Informationen daher ohnehin bei diesen Institutionen vorhanden und nicht bei der HVV GmbH. Da Sie nicht genauer spezifiziert haben, worum es Ihnen genau geht, können wir dazu aber keine näheren Aussagen treffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ha…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125]
Datum
16. Oktober 2018 11:19
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider habe ich die von Ihnen erwähnte E-Mail vom 5.9.2018 nicht erhalten, daher meine erneute Nachfrage am 29.9. und 15.10.2018. Vielen Dank für das erneute Übermitteln Ihrer Antwort. Meine Anfrage bezog sich auf Pläne, Ideen oder Konzepte des HVV zur Anbindung der Gemeinde Schwarzenbek an das S-Bahn-Netz Hamburg, konkret an die Linie S21. Kann Ich Ihren Hinweis auf die Nah.SH so deuten, dass dieser GmbH die Entscheidungsgewalt über eine oben beschriebene Anbindung obliegt, obwohl es sich bei der S21 um eine Linie des HVV handelt? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 28.08.2018 Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 17.10.2018 Sehr …
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 28.08.2018
Datum
17. Oktober 2018 12:29
Status
Ihre Nachricht vom: 28.08.2018 Unser Zeichen: 18001372 KD/Ne Datum: 17.10.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ja, der Hinweis auf die Aufgabenträgerschaft der NAH.SH GmbH ist so zu verstehen wie von Ihnen angenommen. Entscheidend ist in diesem Fall die formale Zuordnung der Aufgabenträgerschaft und nicht die Bezeichnung einer Linie als HVV-Linie. Die Verwendung der Marke HVV sagt insoweit nichts über die formale Verteilung der Zuständigkeiten aus. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich herzlich bedanken und wün…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 28.08.2018 [#33125]
Datum
17. Oktober 2018 12:31
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich herzlich bedanken und wünsche Ihnen einen schönen Tag. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>