Schriftwechsel von Bundestagspräsident Norbert Lammert mit dem US-Botschafter zu TTIP

Anfrage an: Deutscher Bundestag

sämtliche Schriftwechsel von Bundestagspräsident Norbert Lammert mit dem US-Botschafter John B. Emerson bzgl. des Zugangs zu TTIP-Dokumenten, siehe hierzu auch http://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittenes-freihandelsabkommen-ttip-keiner-will-es-gewesen-sein-1.2584104 (aufgerufen am 28.7.2015).

Sollten personenbezogene Daten betroffen sein, bin ich mit einer Teilschwärzung einverstanden. Ausschlussgründe darüber hinaus bestehen meiner Auffassung nach nicht.

Um Papier und Kosten zu sparen, bitte ich um Antwort in elektronischer Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2015
  • Frist
    29. August 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Schrif…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Schriftwechsel von Bundestagspräsident Norbert Lammert mit dem US-Botschafter zu TTIP [#10869]
Datum
28. Juli 2015 14:52
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Schriftwechsel von Bundestagspräsident Norbert Lammert mit dem US-Botschafter John B. Emerson bzgl. des Zugangs zu TTIP-Dokumenten, siehe hierzu auch http://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittenes-freihandelsabkommen-ttip-keiner-will-es-gewesen-sein-1.2584104 (aufgerufen am 28.7.2015). Sollten personenbezogene Daten betroffen sein, bin ich mit einer Teilschwärzung einverstanden. Ausschlussgründe darüber hinaus bestehen meiner Auffassung nach nicht. Um Papier und Kosten zu sparen, bitte ich um Antwort in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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