Schriftwechsel zur Sperrung des Essiggässchens in Gießen

1) Schriftwechsel zwischen dem RP Gießen und der Stadt Gießen zum Thema Widmung/Sperrung des Essiggässchens in der Stadt Gießen
2) Schriftwechsel zwischen dem RP Gießen und dem hessischen Verkehrsministerium zum Thema Widmung/Sperrung des Essiggässchens in der Stadt Gießen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Schriftwec…
An Regierungspräsidium Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftwechsel zur Sperrung des Essiggässchens in Gießen [#257755]
Datum
25. August 2022 08:11
An
Regierungspräsidium Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Schriftwechsel zwischen dem RP Gießen und der Stadt Gießen zum Thema Widmung/Sperrung des Essiggässchens in der Stadt Gießen 2) Schriftwechsel zwischen dem RP Gießen und dem hessischen Verkehrsministerium zum Thema Widmung/Sperrung des Essiggässchens in der Stadt Gießen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257755/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Regierungspräsidium Gießen
Akteneinsicht zum Essiggässchen
Von
Regierungspräsidium Gießen
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht zum Essiggässchen
Datum
30. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-08-30-dokumente-zu-denen-akteneinsicht-beantragt-wurde-2022-380066-etc-dok-sammlung-20220829-0732-21.pdf
16,2 MB