Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf

- Anfrage der Senatskanzlei an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf vom 07.02.2019 nach dem Schriftwechsel im Rahmen meiner IFG-Anfrage
- die rechtlichen Grundlage für die Anforderung dieses Schriftwechsels
- der sich aus dieser Anfrage ergebende Schriftwechsel zwischen der Senatskanzlei und dem Bezirksamt

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf [#59525]
Datum
27. Februar 2019 16:48
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anfrage der Senatskanzlei an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf vom 07.02.2019 nach dem Schriftwechsel im Rahmen meiner IFG-Anfrage - die rechtlichen Grundlage für die Anforderung dieses Schriftwechsels - der sich aus dieser Anfrage ergebende Schriftwechsel zwischen der Senatskanzlei und dem Bezirksamt
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre E-Mail, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen möchte: Nachdem Ihnen…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf [#59525]
Datum
1. März 2019 13:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre E-Mail, zu der ich Ihnen Folgendes mitteilen möchte: Nachdem Ihnen der hiesige IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage betreffend den Rat der Bürgermeister (#32508) zugeschickt worden war, wurde hier bekannt, dass Sie eine gleichlautende Anfrage beim Bezirksamt Mitte gestellt haben (#56014). Vor diesem Hintergrund wurde in der Senatskanzlei davon ausgegangen, dass Sie möglicherweise auch bei anderen Bezirksämtern entsprechende Anfragen gestellt haben. Daher wurde im Wege eines Amtshilfeersuchens gemäß Art. 35 Abs. 1 GG bei allen Bezirksämtern darum gebeten, der Senatskanzlei zuständigkeitshalber Anfragen von Ihnen weiterzuleiten, die Akteneinsicht in Protokolle des RdB von 2017 und 2018 betreffen. Bedauerlicherweise wurde der Senatskanzlei daraufhin der Ihnen bekannte Schriftwechsel übersandt. Nachdem dies hier bekannt wurde, wurden unverzüglich sämtliche entsprechenden Unterlagen gelöscht. Der von Ihnen angefragte Schriftwechsel ist hier daher nicht mehr vorhanden. Wenngleich die Senatskanzlei keinerlei Verschulden trifft, bitte ich Sie, entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort und Ihre Ausführungen vom 01.M…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf [#59525]
Datum
6. März 2019 18:47
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort und Ihre Ausführungen vom 01.März 2019 in meiner Anfrage #59525. Leider beantworten Sie nur den Teil meiner Anfrage, in dem es um die rechtlichen Grundlage für die Anforderung meines SchriftwechselsIch geht. Meine Anfrage nach: "- Anfrage der Senatskanzlei an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf vom 07.02.2019 nach dem Schriftwechsel im Rahmen meiner IFG-Anfrage - der sich aus dieser Anfrage ergebende Schriftwechsel zwischen der Senatskanzlei und dem Bezirksamt" bleibt weiterhin bestehen. Ich stelle die Anfrage im Namen des << Adresse entfernt >> e.V. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 59525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. April 2019 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf [#59525]
Datum
25. April 2019 17:58
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf“ vom 27.02.2019 (#59525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 59525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mail vom 06.03.2019 wiesen Sie darauf hin, dass Ihre Anfrage nur hinsichtlich der …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Schriftwechsel zwischen Senatskanzlei und Bezirksamt Steglitz Zehlendorf [#59525]
Datum
3. Mai 2019 08:38
Status
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Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mail vom 06.03.2019 wiesen Sie darauf hin, dass Ihre Anfrage nur hinsichtlich der rechtlichen Grundlage für die Anforderung des Schriftwechsels beantwortet worden sei und Ihre Anfrage hinsichtlich der von Ihnen aufgezählten Unterlagen weiter bestehen bleibe. Ich habe jedoch den Eindruck, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt. Denn in meiner E-Mail vom 01.03.2019 wurde Ihnen auch mitgeteilt, dass sämtliche entsprechenden Unterlagen unverzüglich nach dem Bekanntwerden gelöscht wurden und der angefragte Schriftwechsel hier daher nicht mehr vorhanden ist. Da insoweit eine Einsicht nicht mehr möglich ist, gehe ich davon aus, dass Ihr Anliegen erledigt sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen