Schrifverkehr mit Schulen

Den Schriftverkehr der Dortmunder Schulen mit den Dortmunder Stadtwerken bezüglich der Buslinien- und Einsatzwagenkoordination. Des weiteren bitte jeglichen anderen Schriftverkehr zwischen den Schulen und den Stadtwerken, der den Busverkehr betrifft, wie zum Beispiel Beschwerden der Schulen über nicht gefahrene Busse, Überfüllung oder Änderungswüsche, aber auch Informationen, die die DSW an die Schulen leitet um diese über Fahrplanwechsel zu informieren.

Hier liegt das Interesse besonders bei dem Immanuel Kant Gymnasium, der Geschwister Scholl Gesamtschule und der Gustav Heinemann Gesamtschule.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2017
  • Frist
    4. März 2017
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Jonas Vogler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
Schrifverkehr mit Schulen [#20129]
Datum
31. Januar 2017 15:33
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Schriftverkehr der Dortmunder Schulen mit den Dortmunder Stadtwerken bezüglich der Buslinien- und Einsatzwagenkoordination. Des weiteren bitte jeglichen anderen Schriftverkehr zwischen den Schulen und den Stadtwerken, der den Busverkehr betrifft, wie zum Beispiel Beschwerden der Schulen über nicht gefahrene Busse, Überfüllung oder Änderungswüsche, aber auch Informationen, die die DSW an die Schulen leitet um diese über Fahrplanwechsel zu informieren. Hier liegt das Interesse besonders bei dem Immanuel Kant Gymnasium, der Geschwister Scholl Gesamtschule und der Gustav Heinemann Gesamtschule.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informati…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Betreff
Re: Schrifverkehr mit Schulen [#20129]
Datum
8. Februar 2017 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die von DSW21 angebotenen ÖPNV-Leistungen, zählen zu öffentlichen Aufgaben. Insofern ist DSW21 auskunftspflichtig gem. § 2 Abs. 4 IFG NW. Sie fragen Schriftverkehr der Dortmunder Schulen mit den Dortmunder Stadtwerken bezüglich der Buslinien und Einsatzwagenkoordination an. Des weiteren ersuchen Sie Einsicht in jeglichen Schriftverkehr zwischen den Schulen und den Stadtwerken, der den Busverkehr betriftt. Schriftverkehr der Dortmunder Schulen an DSW21 müssen Sie bitte bei den Schulen, die als öffentliche Stelle auskunftpflichtig sind, anfragen. Da Sie keine konkreten Schulen nennen können wir Sie nicht konkret verweisen. Die Anfrage nach Schriftstücken von DSW21 an Dortmunder Schule ist nicht hinreichend konkret, um sie zu beantworten. Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage zu konkretisieren. Ihr Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, welche Informationen Sie suchen (siehe §5 Abs. 1 IFG NW ). Nachdem wir eine solche Konkretisierung erhalten haben, werden wir Ihre Anfrage weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Jonas Vogler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne meine Anfrage dahingehend konkretisieren, warum nicht mit den Schu…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
AW: Re: Schrifverkehr mit Schulen [#20129]
Datum
28. Februar 2017 16:10
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne meine Anfrage dahingehend konkretisieren, warum nicht mit den Schulen gesprochen wird, bevor Buslinien ersatzlos gestrichen werden, hier geht es insbesondere um die Geschwister Scholl Gesamtschule im Bezirk Brackel, hier hat die DSW21 zum Jahresbeginn die Buslinie 436 in Richtung Husen ersatzlos gestrichen, obwohl der Schulleitung, Lehrern, Eltern und auch Schülern bewusst war, dass diese Buslinie benötigt wird. Auf Rücksprache mit der DSW21 konnte keine Begründung für das streichen der Linie gefunden werden. Darum bitte ich nun um die Begründung für die Entscheidung und warum vor der Entscheidung nicht die Schule gefragt wurde, an welcher nun rund 150 Schüler ohne hinreichenden Busverkehr auskommen müssen. Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler Anfragenr: 20129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Sehr geehrter Herr Vogler, in der oben gekennzeichneten Anfrage auf fragdenstaat.de haben Sie Ihr Anfrage nach de…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Betreff
AW: Re: Schrifverkehr mit Schulen [#20129]
Datum
6. März 2017 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vogler, in der oben gekennzeichneten Anfrage auf fragdenstaat.de haben Sie Ihr Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen konkretisiert. Sie ersuchen Einsicht in den Schriftverkehr mit der Schule Geschwister-Scholl-Gesamtschule Dortmund Brackel zum Fahrplanwechsel Januar 2017 in Sachen Omnibuslinie 436. Die bei uns in dieser Angelegenheit vorliegenden Informationen (§4 Abs.1 IFG NRW) entnehmen Sie bitte der Anlage. Darüber hinaus liegen bei uns keine Schriftsätze vor. Mit freundlichen Grüßen