Schrott und Müll neben der Tram-Haltestelle Pankow-Heinersdorf

Neben der Tram-Haltestelle M50 Pankow-Heinersdorf ist seit Wochen diverser Unrat (Plastikmüll, Schlafsack, Autoteile und Schrott) zu finden. Konkret geht es um die Grünfläche/Abhang zwischen den Gleisen und der Straße in Richtung Süden. Die BVG ist hier offenbar nicht zuständig. Daher bitte ich um Räumung dieses Unrats.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schrott und Müll neben der Tram-Haltestelle Pankow-Heinersdorf [#238733]
Datum
24. Januar 2022 21:22
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Neben der Tram-Haltestelle M50 Pankow-Heinersdorf ist seit Wochen diverser Unrat (Plastikmüll, Schlafsack, Autoteile und Schrott) zu finden. Konkret geht es um die Grünfläche/Abhang zwischen den Gleisen und der Straße in Richtung Süden. Die BVG ist hier offenbar nicht zuständig. Daher bitte ich um Räumung dieses Unrats.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238733/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihren Ortsbeschreibungen keine genaue Ortung ausmachen. Hiernach ist bitte …
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Betreff
Wtrlt: Schrott und Müll neben der Tram-Haltestelle Pankow-Heinersdorf [#238733]
Datum
25. Januar 2022 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Header
4,4 KB
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihren Ortsbeschreibungen keine genaue Ortung ausmachen. Hiernach ist bitte ein genaue Ortsbeschreibung notwendig, da sich nicht alle Flächen im Fachvermögen des Landes Berlin befinden. Zudem weise ich daraufhin, dass falls es sich um einen Antrag nach IFG handelt und unsere Flächen betrifft, müssen Sie uns die betreffende Akte konkret bezeichnen. Hilfreich sind hier z. B. das Aktenzeichen, der Bearbeiter, Hintergrundinformationen und Zusammenhänge. Die Akteneinsicht ist gemäß §16 IFG in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) und der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob der Antrag noch aufrecht erhalten wird. Sie erhalten dann den Gebührenbescheid per Post. Bitte noch um Adressenbenennung. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass die Akteneinsicht in unserer Dienstelle innerhalb der allgemeinen Sprechzeiten oder der allgemeinen Dienstzeiten unter Beaufsichtigung durchgeführt wird und unter Einhaltung der derzeitig gültigen Hygieneregeln und dem 3G Zutrittsrecht. Notizen dürfen während der Einsicht gemacht werden. Kopien der Unterlagen sind nur mit der Einwilligung der Berechtigten erlaubt und sind ebenfalls gebührenpflichtig. Liebe Antragsteller/in