Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen
Die Anzahl der Bitten, der staatlichen Schulämter als Vollstreckungsbehörde an die Polizei Brandenburg, um Vollzugshilfe um eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die unerlaubt oder unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt mit unmittelbaren Zwang der Schule zuzuführen, in den Jahren 2021, 2020, 2019, 2018 sowie 2017.
Sowie die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Zuführungen.
Bitte nach Schulamt und Schulform aufgeschlüsselt.
Vielen Dank
Anfrage erfolgreich
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Datum2. September 2022
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5. Oktober 2022
-
Ein:e Follower:in
- Von
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- Betreff
- Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258266]
- Datum
- 2. September 2022 12:55
- An
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
- Betreff
- AW: E 1743 WG: Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258266]
- Datum
- 23. September 2022 12:26
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatliches Schulamt Neuruppin
- Betreff
- Neuruppin Schulamt Leiter: E 1743 - Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen
- Datum
- 26. September 2022 14:50
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
- Betreff
- Zuführung von Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Polizei an Schule - StSchA BB
- Datum
- 27. September 2022 17:26
- Status
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- Von
- Staatliches Schulamt Cottbus
- Betreff
- AW: Zuführung von Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Polizei an Schule - StSchA CB
- Datum
- 28. September 2022 16:14
- Status
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- Von
- Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
- Betreff
- AW: E 1743 WG: Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258266]
- Datum
- 4. Oktober 2022 14:34
- Status
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