Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen

Die Anzahl der eingegangenen Bitten, der staatlichen Schulämter als Vollstreckungsbehörde an die Polizei Brandenburg, um Vollzugshilfe um eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die unerlaubt oder unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt mit unmittelbaren Zwang der Schule zuzuführen, in den Jahren 2021, 2020, 2019, 2018 sowie 2017.
Sowie die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Vollzugshilfen.
Bitte nach Schulamt und Schulform aufgeschlüsselt.

Vielen Dank!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258265]
Datum
2. September 2022 12:53
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der eingegangenen Bitten, der staatlichen Schulämter als Vollstreckungsbehörde an die Polizei Brandenburg, um Vollzugshilfe um eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die unerlaubt oder unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt mit unmittelbaren Zwang der Schule zuzuführen, in den Jahren 2021, 2020, 2019, 2018 sowie 2017. Sowie die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Vollzugshilfen. Bitte nach Schulamt und Schulform aufgeschlüsselt. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258265/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre nachstehende Emailanfrage vom 02.09.2022 teilen…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Email vom 02.09.2022 z. Th. Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258265]
Datum
2. September 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre nachstehende Emailanfrage vom 02.09.2022 teilen wir mit, dass wir diese an die zuständige Behörde, dem Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, Kaiser-Friedrich-Str. 143, 14469 Potsdam, weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage liegt im Polizeipräsidium zur Bearbeitung vor. Ich bitte um …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage - Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258265]
Datum
29. September 2022 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage liegt im Polizeipräsidium zur Bearbeitung vor. Ich bitte um Verständnis, dass die Beantwortung noch etwas dauern wird. Mit freundlichen Grüßen