Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen
Anfrage an:
Ministerium des Innern und für Kommunales
Die Anzahl der eingegangenen Bitten, der staatlichen Schulämter als Vollstreckungsbehörde an die Polizei Brandenburg, um Vollzugshilfe um eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die unerlaubt oder unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt mit unmittelbaren Zwang der Schule zuzuführen, in den Jahren 2021, 2020, 2019, 2018 sowie 2017.
Sowie die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Vollzugshilfen.
Bitte nach Schulamt und Schulform aufgeschlüsselt.
Vielen Dank!
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum2. September 2022
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5. Oktober 2022
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2 Follower:innen
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