Schulanmeldungen GHS Inden

Anmeldezahlen der Schule ab dem Jahr 2000 und jährliche Kosten der Schule:

GOLTSTEIN-SCHULE - Gemeinschaftshauptschule im Ganztag
(früherer Name bis Juli 2013: GHS Inden)
Merödgenerstr. 33
<< Adresse entfernt >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
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Robert Erdmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Kreis Düren Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
Schulanmeldungen GHS Inden [#16982]
Datum
6. Juni 2016 13:39
An
Schulamt für den Kreis Düren
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anmeldezahlen der Schule ab dem Jahr 2000 und jährliche Kosten der Schule: GOLTSTEIN-SCHULE - Gemeinschaftshauptschule im Ganztag (früherer Name bis Juli 2013: GHS Inden) Merödgenerstr. 33 << Adresse entfernt >>
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann
Robert Erdmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulanmeldungen GHS Inden“ vom 16.06.2016 (#1…
An Schulamt für den Kreis Düren Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: Schulanmeldungen GHS Inden [#16982]
Datum
15. Juli 2016 12:12
An
Schulamt für den Kreis Düren
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulanmeldungen GHS Inden“ vom 16.06.2016 (#16982) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 16982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Schulamt für den Kreis Düren
Sehr geehrter Herr Erdmann, ich bitte, die verspätete Rückantwort zu entschuldigen, wenngleich eine Fristübersch…
Von
Schulamt für den Kreis Düren
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Schulanmeldungen GHS Inden [#16982]
Datum
15. Juli 2016 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdmann, ich bitte, die verspätete Rückantwort zu entschuldigen, wenngleich eine Fristüberschreitung nicht vorliegt. Sie baten am 16.06.2016 um Übermittlung der Anmeldezahlen der Hauptschule Inden ab dem Jahr 2000 und jährliche Kosten der Schule. Leider verfüge ich nur teilweise über die von Ihnen begehrten Informationen. Mir zugängliche Daten sind die Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2007/2008. Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Gem. Hauptschule Inden stellt sich wie folgt dar: 2007/2008: 399 2008/2009: 356 2009/2010: 335 2010/2011: 337 2011/2012: 329 2012/2013: 322 2013/2014: 323 2014/2015: 307 2015/2016: 287 2016/2017: 245 (Prognose) Für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs, sowie die Personalkosten für Verwaltung und nicht- (sozial-)pädagogisches Personal muss der Schulträger (in diesem Fall das Schulverwaltungs- und Kulturamt der Gemeinde Inden) aufkommen. Daher setze ich die Gemeinde Inden in CC. Ich bitte, sich bzgl. der Kosten dorthin zu wenden. Inwieweit die Gemeinde Inden über Schülerzahlen rückwirkend bis ins Jahr 2000 verfügt, vermag ich nicht zu sagen. Mit freundlichen Grüßen