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Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg, Schulbau Waldowallee 115 117, Bauträger HOWOGE

- die Altlastengutachten und
- den Freimessungsbescheid oder -bericht
für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten.
Ich stelle diese Anfrage als Anlieger, wegen der geplanten Schul- und Wohnbebauung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Altlastenguta…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg, Schulbau Waldowallee 115 117, Bauträger HOWOGE [#141700]
Datum
13. Mai 2019 18:54
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Altlastengutachten und - den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. Ich stelle diese Anfrage als Anlieger, wegen der geplanten Schul- und Wohnbebauung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangssbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben de…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangssbestätigung
Datum
15. Mai 2019 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer PB 2 (BfS) - 07514#0005 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfs.de. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. Mai 2019 14:47
Status
Warte auf Antwort
30_Jahre_BfS_Signatur.jpg
33,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07514/0006 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage//durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de.
Bundesamt für Strahlenschutz
Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fü…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ]
Datum
4. Juni 2019 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Mai 2019. Auf der ehemals vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genutzten Liegenschaft Waldowallee 115-117 liegen die Gebäude K 03, K 05 und K 11. Im Gebäude K 03 (ehem. Poliklinik) und Gebäude K 05 (ehemaliges Feuerwehrgerätehaus) wurden keine Messungen vorgenommen, da hier nicht mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde. Im Gebäude K11 wurde in den Raumgruppen 002 bis 012 (ehem. Lagerraum) mit radioaktiven Stoffen umgegangen. Das ehemals vom BfS genutzte Gebäude K 11 (ehem. Hörsaal /Kongresszentrum) auf der Liegenschaft Waldowallee 115-117 wurde laut Schreiben vom 04. Januar 2011 vor Übergabe an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben behördlich  nach Strahlenschutzverordnung freigemessen und zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben. Bei Abriss oder/ Verwertung des Gebäudes sind damit keine Strahlenschutzmaßnahmen mehr erforderlich. Die Freigabe habe ich angefügt. Altlastengutachten, bzw. zu beachtende Arbeitsschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen zur Beachtung beim geplanten Abriss durch die HOWOGE liegen dem BfS nicht vor. Bitte wenden Sie sich dazu ggf. an den neuen Eigentümer, die HOWOGE. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] [#141700] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] [#141700]
Datum
5. Juni 2019 10:40
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundlicherweise bitte ich Sie den Freistellungsbericht (Messungen) und Bescheid für das große Gebäude nachzureichen, in dem das Labor- und Bettenhaus, untergebracht war und in dem mit dem Plutonium-Beryllium-Neutronenstrahler gearbeitet und in dem Tierversuche durchgeführt worden sein sollen. Dankbar wäre ich über einen Plan mit Gebäudebezeichnungen (K11 …) um Ihre Antwort verstehen zu können. Die Freimessung ist für die weitere Verwendung als Schul- oder Wohnungsraum unverzichtbar. Hiermit reiche ich den ergänzenden Antrag auf Beantwortung der Fragen mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder Wohnungsbebauung 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können. Für die Gesundheit meiner Familie, meiner Kinder und Umweltschäden von Gebäuden, Natur, Wasserschutzgebiet kann ich auf die angefragten Informationen nicht verzichten. Im Fall eines abschlägigen Bescheides betrachten Sie bitte dieses Schreibens als Bitte um Akteneinsicht im Standort Köpenicker Straße. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] [#141700] Sehr geehrteAntragsteller/in E…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] [#141700]
Datum
5. Juni 2019 11:40
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigung Rechtschreibfehler im letzten Satz: Gemeint ist Standort Köpenicker A l l e e. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] [#141700] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liegenschaft Waldowallee 115-117 in Berlin [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] [#141700]
Datum
16. Juni 2019 15:21
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg, Schulbau Waldowallee 115 117, Bauträger HOWOGE“ vom 13.05.2019 (#141700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Strahlenschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen zum Grundstück Waldowallee 115-117 [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ] Sehr ge…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen zum Grundstück Waldowallee 115-117 [PB 2 (BfS) - 07514#0005 ]
Datum
1. Juli 2019 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. > Freundlicherweise bi;e ich Sie den Freistellungsbericht (Messungen) > und Bescheid für das große > Gebäude nachzureichen, in dem das Labor- und Be;enhaus, untergebracht > war und in dem mit > dem Plutonium-Beryllium-Neutronenstrahler gearbeitet und in dem > Tierversuche durchgeführt > worden sein sollen. Dankbar wäre ich über einen Plan mit > Gebäudebezeichnungen (K11 …) um > Ihre Antwort verstehen zu können. > Die Freimessung ist für die weitere Verwendung als Schul- oder > Wohnungsraum unverzichtbar. > Hiermit reiche ich den ergänzenden Antrag auf Beantwortung der Fragen > mit Begründung nach § > 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde > den Beteiligten Einsicht > in die das Verfahren betreffenden Akten zu gesta;en, soweit deren > Kenntnis zur Geltendmachung > oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. > Meine Verfahrensbeteiligung > ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom > Baugrundstück enJernt ist 1. aus > wirtschalichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder > Wohnungsbebauung 2. > Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss > und Bebauung kontaminiert > werden können. > Für die Gesundheit meiner Familie, meiner Kinder und Umweltschäden von > Gebäuden, Natur, > Wasserschutzgebiet kann ich auf die angefragten InformaLonen nicht > verzichten. Im Fall eines > abschlägigen Bescheides betrachten Sie bi;e dieses Schreibens als Bi;e > um Akteneinsicht im > Standort Köpenicker Straße. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gem. § 4 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG). Nach § 3 UIG haben Sie Anspruch auf freien Zugang zu den Umweltinformationen, über die das BfS als informationspflichtige Stelle verfügt. Das ehem. Bettenhaus (Gästehaus) ist die Nr. K2. Nach Kenntnis des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) gab es dort keinen Umgang mit radioaktiven Stoffen. Das Gebäude K 3 war die Poliklinik mit dem Schwerpunkt Humanmedizin. Es sind dem BfS dort keine Arbeiten oder Einlagerung von und mit radioaktiven Stoffen in den Zeiten der Zuständigkeit des BfS vom 03.10. 1990 bis zur Abgabe 1995/1996 an das Bundesvermögensamt bekannt. 1995/1996 wurden die u.a. die Liegenschaftsakten zum Gebäude K3 Poliklinik im Rahmen der Grundstücksabgabe vollständig an das Bundesvermögensamt abgegeben. Ggf. Akteneinsicht zur ehem. Poliklinik K3 ist somit nur beim Rechtsnachfolger des Bundesvermögensamtes möglich. Ein Lageplan Stand 02/1994 (Lageplan Berlin-Karlshorst) liegt bei. Im Rahmen der vorlaufenden Bürgeranfrage zur Standortplanung sind Ihnen bereits die wesentlichen Bezeichnungen (K11...) vom BfS übermittelt worden. Der von Ihnen zitierte § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist hier nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift haben Beteiligte im Sinne des § 13 VwVfG in einem laufenden Verwaltungsverfahren ein Recht auf Akteneinsicht. Für die ehemalige Liegenschaft des BfS in der Waldowallee 115-117 in Berlin ist beim BfS kein Verwaltungsverfahren anhängig. Mit freundlichen Grüßen