Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldowallee 115, 117, Veröffentlichung zwecks Verpflichtung konkret Betroffene frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen

Gemäß Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/1498· gelten für die Schulbaumaßnahmen der HOWOGE dieselben Beteiligungsregelungen wie für das Land Berlin und müssen die jeweiligen Bauvorhaben vor Ort an den Standorten konkret Betroffenen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden.

Um den Beschluss des Abgeordnetenhauses umzusetzen wird um Veröffentlichung gebeten
1. der vollständigen Bauplanung, die ohne B-Plan erfolgen soll inklusive aller geplanten (selektiven) Rückbauten
2. der Abrissanzeige
3. des Baumfällantrages
4. der Baumfällgenehmigung
5. aller Schadstoffgutachten
6. von geeigneten Unterlagen, die die belegen das die Gebäude trotz der punktuellen radioaktiven Verseuchung in einigen Innenräumen, für den dauerhaften Aufenthalt für Säuglingen, Kindern und Erwachsenen gleichermaßen geeignet sind.
7. Welche Maßnahmen zum Schutz des auf der Roten Listen Deutschlands stehenden Großen Eichbockkäfers unternommen worden sind und unternommen werden (der wenige Meter vom Baugebiet per Fotobeweis nachgewiesen wurde)
8. Welche Schutzmaßnahmen beim Abriss von Gebäuden und Schutz für die Umwelt, Erde, Wasserschutzgbiet, Nachbargebäude und Nachbargrundstücke geplant sind,
auch hinsichtlich aller vorhandenen Altlasten und Kontaminationen
9. sonstige Informationen und Unterlagen, die mögliche Auswirkungen ins Rheinische Viertel haben

aufgrund der belegten strahlenkontaminierten radioaktiven GebäudeTEILE
10. Freimessungsbericht der Landesanstalt für Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg Vorpommern
11. Freimessungsbericht des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bzw. Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Details
Von
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Betreff
Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldowallee 115, 117, Veröffentlichung zwecks Verpflichtung konkret Betroffene frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen [#136117]
Datum
3. Mai 2019 09:52
An
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/1498· gelten für die Schulbaumaßnahmen der HOWOGE dieselben Beteiligungsregelungen wie für das Land Berlin und müssen die jeweiligen Bauvorhaben vor Ort an den Standorten konkret Betroffenen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden. Um den Beschluss des Abgeordnetenhauses umzusetzen wird um Veröffentlichung gebeten 1. der vollständigen Bauplanung, die ohne B-Plan erfolgen soll inklusive aller geplanten (selektiven) Rückbauten 2. der Abrissanzeige 3. des Baumfällantrages 4. der Baumfällgenehmigung 5. aller Schadstoffgutachten 6. von geeigneten Unterlagen, die die belegen das die Gebäude trotz der punktuellen radioaktiven Verseuchung in einigen Innenräumen, für den dauerhaften Aufenthalt für Säuglingen, Kindern und Erwachsenen gleichermaßen geeignet sind. 7. Welche Maßnahmen zum Schutz des auf der Roten Listen Deutschlands stehenden Großen Eichbockkäfers unternommen worden sind und unternommen werden (der wenige Meter vom Baugebiet per Fotobeweis nachgewiesen wurde) 8. Welche Schutzmaßnahmen beim Abriss von Gebäuden und Schutz für die Umwelt, Erde, Wasserschutzgbiet, Nachbargebäude und Nachbargrundstücke geplant sind, auch hinsichtlich aller vorhandenen Altlasten und Kontaminationen 9. sonstige Informationen und Unterlagen, die mögliche Auswirkungen ins Rheinische Viertel haben aufgrund der belegten strahlenkontaminierten radioaktiven GebäudeTEILE 10. Freimessungsbericht der Landesanstalt für Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg Vorpommern 11. Freimessungsbericht des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) bzw. Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldow…
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Betreff
AW: Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldowallee 115, 117, Veröffentlichung zwecks Verpflichtung konkret Betroffene frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen [#136117]
Datum
11. Juni 2019 12:30
An
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldowallee 115, 117, Veröffentlichung zwecks Verpflichtung konkret Betroffene frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen“ vom 03.05.2019 (#136117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Aus Dank und Wertschätzung beginner Bürgerbeteiligung der HOWOGE durch den Einblick in das Baugrundstück Waldowallee, schlage ich folgende Handlungsoptionen vor, wozu ich um Erfüllung einer Alternative davon bitte: 1. Sie stellen mir die Unterlagen zu Verfügung, die ich mit Ausnahme beteiligter Behörden vertraulich behandeln werde. 2. Sie ermöglichen mir die Akteneinsicht bei Ihnen im Hause inkl. Fotos, die ich mit Ausnahme beteiligter Behörden vertraulich behandelt werde. In beiden Fällen verpflichte ich mich Ihnen gegenüber keine Unterlagen oder Fotos zu veröffentlichen. Sofern Sie beide Möglichkeiten nicht zur Verfügung stellen möchten, werde ich hierzu eine nicht öffentliche Petition im Abgeordnetenhaus einreichen, zwecks Klärung welche Rechtsauffassung hier die anzuwendende ist: die der HOWOGE (keine Akteneinsicht) oder meine (Akteneinsicht) solange es um Schulbau geht. Ferner sehe ich mich dann frei, mir zugehende Unterlagen bei Bedarf zu veröffentlichen. Sofern dem rechtliche Gründe entgegenstehen, bitte ich Sie mir diese zuvor mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
WG: Ihre Anfrage vom 03.05.19 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Juni und den Hi…
Von
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 03.05.19
Datum
12. Juni 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Juni und den Hinweis, dass unsere Antwort an Sie nicht bei Ihnen angekommen ist. Tatsächlich haben wir diese firstgerecht an Sie versandt. Unten stehend finden Sie die weitergeleitete Mail nochmals. Könnten Sie mir kurz ein Zeichen geben, ob nun alles angekommen ist? Mit herzlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulbauinitiative, Schulbau Lichtenberg: Waldowallee 115, 117, Veröffentlichung zwecks Verpflichtung konkret Betroffene frühzeitig am Planungsprozess zu beteiligen“ [#136117] [#136117]
Datum
12. Juni 2019 09:19
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/136117 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil gemäß Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/1498· https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1498.pdf für die Schulbaumaßnahmen der HOWOGE dieselben Beteiligungsregelungen wie für das Land Berlin gelten und die jeweiligen Bauvorhaben vor Ort an den Standorten konkret Betroffenen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden müssen . Es ist zwar richtig, dass die HOWOGE ist keine öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 IFG Berlin, da sie nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut ist, da es hier um Schulbau geht müssen aber die gleichen Grundsätze angewendet werden, die auch beim Schulbau gelten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 136117.pdf Anfragenr: 136117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Juni 2019 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Ihre Anfrage vom 03.05.19 Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.05.19. Vorausschi…
Von
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.05.19
Datum
14. Juni 2019 08:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.05.19. Vorausschicken wollen wir, dass das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf die HOWOGE keine Anwendung findet. Die HOWOGE ist keine öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 IFG Berlin, da sie nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut ist. Die Tätigkeit der HOWOGE im Zusammenhang mit der Schulbauoffensive ist - ebenso wie die Kerntätigkeit der HOWOGE im Bereich des sozialen Wohnungsbaus - eine Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt, aber vollständig mit Mitteln des Privatrechts auskommt und keine hoheitlichen Befugnisse erfordert. Zur Offenlegung von Informationen bzw. Dokumenten ist die HOWOGE daher nicht auf der Grundlage des IFG Berlin verpflichtet. Dennoch möchten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage nochmals folgendes mitteilen: Im Zuge der Verkehrssicherung und zur Vorbereitung von geplanten Abrissmaßnahmen hat die HOWOGE im Zeitraum vom 10.12.2018 bis zum 28.02.2019 Grünschnittarbeiten durchgeführt und ausnahmslos nicht unter Baumschutz stehende Gehölze wie Schwarzkiefern, Tannen und Koniferen von einer Gartenbaufirma fachgerecht entfernen lassen. Für die Fällung von Bäumen, die nicht unter Baumschutz stehen, ist keine Genehmigung des Bezirksamtes erforderlich und es besteht auch keine Anzeigepflicht gegenüber den Behörden. Für einige geschützte Bäume, die unmittelbar an den Gebäuden stehen (überwiegend Ahorn und Birken), hat die HOWOGE einen Fällantrag beim Bezirksamt gestellt und genehmigt bekommen. Diese Fällungen können ab Oktober, nach dem Ende der Schutzfrist für Fauna, durchgeführt werden. Die von Ihnen genannten Bäume befinden sich jenseits der Grundstücksgrenze und somit außerhalb des Eigentums der HOWOGE. Unseres Wissens nach stehen diese Laubbäume noch. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 03.05.19 [#136117] Sehr geehrteAntragsteller/in Für die Antworten, beginnende Bürgerbeteilig…
An HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.05.19 [#136117]
Datum
14. Juni 2019 12:27
An
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Für die Antworten, beginnende Bürgerbeteiligung und jede Info vor Baumfällungen oder Bau danke ich Ihnen sehr. Solange auf dem Grundstück eine Schule geplant ist und nicht zu einem der vielen besser geeigneten Standorte verlagert wurde, reicht das jedoch nicht aus um die Vorgaben des Abgeordnetenhauses zu erfüllen. Die Vorgaben für die HOWOGE aus der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses vom 29.11.2018 sind nicht so einfach zu finden, in der der Antrag der Regierungsfraktionen mit dem Titel „Berliner Schulbauoffensive mit Hilfe der HOWOGE – transparent und nachvollziehbar“ angenommen wurden. Deshalb hier die Links (siehe Drucksache 18/1498: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen//vorgang/d18-1498.pdf. Beschlussprotokoll der Plenarsitzung: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-034-bp.pdf und Liste „Namentliche Abstimmung“: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-034-bp%20Anlage.pdf. Insofern werde ich diese Anfrage zum Anlass nehmen, eine Petition im Abgeordnetenhaus einzureichen: https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Petitionen/Online-Petition-Formular - zur Transparenz der HOWOGE zur Schulbauoffensive - zusammen mit der Nachfrage zum Stand der Prüfungsrechte des Rechnungshofs http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&format=WEBVORGAFL&search=ID%3DV-301802 ------------------------------------------------------------------------------------- Zur Info der Mitlesenden: Die letzte Antwort der HOWOGE ist ein Irrläufer und bezieht sich auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/1-unterlagen-2infos-stehen-die-baume-mit-den-nummern-282-283-284-285-286-287-288-289-290-291-alle-noch-oder-hat-die-howoge-illegale-fallungen-durchgefuhrt-schulbauinitiative-lichtenberg-waldowallee-115-117/ Eine Antwort auf diese Anfrage ist n i c h t erforderlich (weil es nur eine Info für Mitlesende ist.) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>