Schulbauoffensive Lichtenberg, Wirtschaftlichkeitsfrage & Frage ob der Rahmenvertrag mit der HOWOGE bezüglich Waldowallee 115, 117 illegal ist, weil das Grundstück nicht im Landesbesitz ist somit gegen Sideletter-Klauseln verstößt

eine Antwort und ergänzende Informationen zu Ihrer Antwort bezüglich https://fragdenstaat.de/anfrage/schulbauinitiative-schulbau-lichtenberg-wieso-ist-der-nicht-wirtschaftliche-schulbau-gemeinschaftschule-waldowallee-115-117-teil-der-investitionsplanung/
1. Ist der geschlossene Vertrag rechtsgültig oder rechtswidrig im Falle des Schulgrundstücks Waldowallee 115, 117,
Fragehintergrund: weil die Vertragsklausel des Sideletters: Grundstück im Landesbesitz durch die Eigentumsrechte der HOWOGE nicht zutreffen würde
2. Wer ist für die Einhaltung gesetzlicher Rechte der Bürger auf Information und Anhörung vor dem Schul - Grundstückskauf Waldowallee 115, 117 zuständig und wenn die Bürgerrechte weiter vorsätzlich vorenthalten werden, wie und wo können sich Betroffene dagegen wehren?
3. Wie setzen sich die von Ihnen angegebenen 1008 Grundschulplätze genau zusammen
3.1. Quelle und Stand der 1008 fehlenden Grundschulplätze – bitte mit Kopie
3.2. Welche Schulneubauten sind in Karlshorst geplant, mit wie viel Plätzen, welche auf Kosten des Landes Berlins und welche auf Investorenkosten und welche Plätze wurden von den 1008 bereits abzogen oder müssen noch abgezogen werden?
3.3. Wird die Grundschule auf Investorenkosten Gartenstadt 2 gebaut und wurden diese 288 Grundschulplätze schon abgezogen der zugrundeliegenden Schriftlichen Anfrage Abgeordnetenhaus Drucksache 17/ 18142, hier Frage 5, Absatz 3?
Oder liegt hier ein Wirtschaftlichkeitverstoß durch nachträglichen Verzicht der Schule auf Investorenkosten zugunsten Investorenbereicherung, zulasten bis zu 3 fachen Schaden des Landes Berlins und alle in jeweils in 2 facher Millionenhöhe vor.
---1. Schaden keine gratis Schule
---2. Schaden durch Millionen, die das Land Berlin jetzt selbst aufwenden muss, um Schulplätze zu bekommen und
---3. Schaden bei fallenden Schülerzahlen Millionenzahlungen an die HOWOGE für eine nicht ausgelastete Schule vornehmen zu müssen statt keine Zahlungsverpflichtungen zu haben
4. Wurden die Baumfällungen der HOWOGE auf der Basis eines rechtsgültigen Vertrages zwischen Land Berlin und HOWOGE oder wegen Rechtwidrigkeit ohne vorgenommen?

Zusatzinformation:
Entweder hat die HOWOGE
- illegale Baumfällungen im Rahmen der Schulinitiative vorgenommen oder
- die Bäume 283-284-285-286-287-288-289-290-291 der Baumbestandskarte 11/29 stehen alle noch. (... wo heute kein einziger Baum mehr steht), was der zuständige Lichtenberger Schulstadt und zugleich-für-Bäume-unglücklicherweise zuständige Umweltstadtrat Wilfried Nünthel noch immer prüft.

Weitere Informationen hier: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/schulbauinitiative-hat-die-howoge-illegale-baumfaellungen-in-der-waldowalle-115-117-geschuetzer-baeume-vorgenommen-oder-stehen-die-baeume-283-284-285-286-287-288-289-290-291-alle-noch_a214288

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
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Betreff
Schulbauoffensive Lichtenberg, Wirtschaftlichkeitsfrage & Frage ob der Rahmenvertrag mit der HOWOGE bezüglich Waldowallee 115, 117 illegal ist, weil das Grundstück nicht im Landesbesitz ist somit gegen Sideletter-Klauseln verstößt [#142848]
Datum
16. Mai 2019 10:39
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Antwort und ergänzende Informationen zu Ihrer Antwort bezüglich https://fragdenstaat.de/anfrage/schulbauinitiative-schulbau-lichtenberg-wieso-ist-der-nicht-wirtschaftliche-schulbau-gemeinschaftschule-waldowallee-115-117-teil-der-investitionsplanung/ 1. Ist der geschlossene Vertrag rechtsgültig oder rechtswidrig im Falle des Schulgrundstücks Waldowallee 115, 117, Fragehintergrund: weil die Vertragsklausel des Sideletters: Grundstück im Landesbesitz durch die Eigentumsrechte der HOWOGE nicht zutreffen würde 2. Wer ist für die Einhaltung gesetzlicher Rechte der Bürger auf Information und Anhörung vor dem Schul - Grundstückskauf Waldowallee 115, 117 zuständig und wenn die Bürgerrechte weiter vorsätzlich vorenthalten werden, wie und wo können sich Betroffene dagegen wehren? 3. Wie setzen sich die von Ihnen angegebenen 1008 Grundschulplätze genau zusammen 3.1. Quelle und Stand der 1008 fehlenden Grundschulplätze – bitte mit Kopie 3.2. Welche Schulneubauten sind in Karlshorst geplant, mit wie viel Plätzen, welche auf Kosten des Landes Berlins und welche auf Investorenkosten und welche Plätze wurden von den 1008 bereits abzogen oder müssen noch abgezogen werden? 3.3. Wird die Grundschule auf Investorenkosten Gartenstadt 2 gebaut und wurden diese 288 Grundschulplätze schon abgezogen der zugrundeliegenden Schriftlichen Anfrage Abgeordnetenhaus Drucksache 17/ 18142, hier Frage 5, Absatz 3? Oder liegt hier ein Wirtschaftlichkeitverstoß durch nachträglichen Verzicht der Schule auf Investorenkosten zugunsten Investorenbereicherung, zulasten bis zu 3 fachen Schaden des Landes Berlins und alle in jeweils in 2 facher Millionenhöhe vor. ---1. Schaden keine gratis Schule ---2. Schaden durch Millionen, die das Land Berlin jetzt selbst aufwenden muss, um Schulplätze zu bekommen und ---3. Schaden bei fallenden Schülerzahlen Millionenzahlungen an die HOWOGE für eine nicht ausgelastete Schule vornehmen zu müssen statt keine Zahlungsverpflichtungen zu haben 4. Wurden die Baumfällungen der HOWOGE auf der Basis eines rechtsgültigen Vertrages zwischen Land Berlin und HOWOGE oder wegen Rechtwidrigkeit ohne vorgenommen? Zusatzinformation: Entweder hat die HOWOGE - illegale Baumfällungen im Rahmen der Schulinitiative vorgenommen oder - die Bäume 283-284-285-286-287-288-289-290-291 der Baumbestandskarte 11/29 stehen alle noch. (... wo heute kein einziger Baum mehr steht), was der zuständige Lichtenberger Schulstadt und zugleich-für-Bäume-unglücklicherweise zuständige Umweltstadtrat Wilfried Nünthel noch immer prüft. Weitere Informationen hier: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/schulbauinitiative-hat-die-howoge-illegale-baumfaellungen-in-der-waldowalle-115-117-geschuetzer-baeume-vorgenommen-oder-stehen-die-baeume-283-284-285-286-287-288-289-290-291-alle-noch_a214288
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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AW: Schulbauoffensive Lichtenberg, Wirtschaftlichkeitsfrage & Frage ob der Rahmenvertrag HOWOGE bezüglich Wald…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
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Betreff
AW: Schulbauoffensive Lichtenberg, Wirtschaftlichkeitsfrage & Frage ob der Rahmenvertrag HOWOGE bezüglich Waldowallee 115, 117 illegal ist, weil das Grundstück nicht im Landesbesitz ist gegen Sideletter-Klauseln verstößt [#142848]
Datum
16. Mai 2019 17:36
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 142848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Finanzen
WG: Schulbauoffensive Lichtenberg, Frage 1. Wirtschaftlichkeit 2. Rahmenvertrag HOWOGE bzgl. Waldowallee 115, 117…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Schulbauoffensive Lichtenberg, Frage 1. Wirtschaftlichkeit 2. Rahmenvertrag HOWOGE bzgl. Waldowallee 115, 117 illegal ist, weil das Grundstück nicht im Landesbesitz ist somit gegen Sideletter-Klauseln verstößt [#142953]
Datum
20. Juni 2019 16:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGSchulbauoffensiveLichtenbergWirtschaft.eml
4,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage vom Dienstag, 18.06.2019, hat mich erreicht und verwundert mich sehr. Mit Mail vom 16.05.2019, 17:37 Uhr, (siehe Anlage) haben Sie Ihre Anfrage in der o.g. Angelegenheit zurückgenommen. Daher ist Ihnen auch keine Antwort zugegangen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Schulbauoffensive Lichtenberg, Frage 1. Wirtschaftlichkeit 2. Rahmenvertrag HOWOGE bzgl. Waldowallee 115,…
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Betreff
AW: WG: Schulbauoffensive Lichtenberg, Frage 1. Wirtschaftlichkeit 2. Rahmenvertrag HOWOGE bzgl. Waldowallee 115, 117 illegal ist, weil das Grundstück nicht im Landesbesitz ist somit gegen Sideletter-Klauseln verstößt [#142953] [#142848]
Datum
28. Juni 2019 12:17
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigung, ich habe versehentlich noch keine neue Fassung der Anfrage eingereicht, was ich hiermit nachhole. Freundlicherweise bitte ich um eine Antwort und ergänzende Informationen zu Ihrer Antwort bezüglich https://fragdenstaat.de/anfrage/schulbauinitiative-schulbau-lichtenberg-wieso-ist-der-nicht-wirtschaftliche-schulbau-gemeinschaftschule-waldowallee-115-117-teil-der-investitionsplanung/ 1. Ist der geschlossene Vertrag rechtsgültig oder rechtswidrig im Falle des Schulgrundstücks Waldowallee 115, 117, Fragehintergrund: weil die Vertragsklausel des Sideletters: Grundstück im Landesbesitz durch die Eigentumsrechte der HOWOGE nicht zutrifft 2. Wer ist für die Einhaltung gesetzlicher Rechte der Bürger auf Information und Anhörung vor dem Schul - Grundstückskauf Waldowallee 115, 117 zuständig und wenn die Bürgerrechte weiter vorsätzlich vorenthalten werden, wie und wo können sich Betroffene dagegen wehren? 3. Wie setzen sich die von Ihnen angegebenen 1008 Grundschulplätze genau zusammen - Quelle und Stand der 1008 fehlenden Grundschulplätze. 4. Welche Schulneubauten sind in Karlshorst geplant, mit wie viel Plätzen, welche auf Kosten des Landes Berlins und welche auf Investorenkosten und welche Plätze von den Neubauten wurden von den 1008 bereits abzogen oder müssen noch abgezogen werden? 5. Warum wird keine Grundschule auf Investorenkosten in der Gartenstadt gebaut, wenn ein Investor so viele Grundschulkinder durch Grundstückserschließung in der Gartenstadt 1, 2 und 3 verursacht? Liegt hier ein Wirtschaftlichkeitverstoß zugunsten Investorenreichtumssteigerung, zulasten bis zu 3 fachen Schaden des Landes Berlins und alle in jeweils in 2 facher Millionenhöhe vor? ---1. Schaden keine gratis Schule ---2. Schaden durch Millionen, die das Land Berlin jetzt selbst aufwenden muss, um Schulplätze zu bekommen und ---3. Schaden bei fallenden Schülerzahlen Millionenzahlungen an die HOWOGE für eine nicht ausgelastete Schule vornehmen zu müssen statt keine Zahlungsverpflichtungen zu haben 6. Wieso ist eine Bebauung des Grundstücks Waldowallee 115, 117 mit einer Schule geplant, wenn diese rechtlich gar nicht möglich möglich ist. Begründung Beide Verkäufe an die HOWOGE 1. von dem Land Mecklenburg Vorpommern (Waldowallee 115) 2. von der der BIMA (Waldowallee 117) sind im Wege des privilegierten Direktverkaufs zum Zwecke der Unterstützung des kommunalen Wohnungsbau erfolgt. Eine Schule ist kein Wohnungsbau. In beiden Fällen wurden die Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Versteigerung verkauft. Aufgrund der Karlshorster Grundstückspreisentwicklung ist deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine Grundstücksaktion zum Verkaufszeitpunkt einen größeren Verkaufserlös erzielt hätte. Aufgrunddessen würde eine andere Bebauung als eine Wohnbebauung 1. zu einem wirtschaftlichen Schaden des Bundes führen (wegen zu geringem Kaufpreis) 2. zu einem wirtschaftlichen Schaden des Landes Mecklenburg Vorpommern führen (wegen zu geringem Kaufpreis) 3. zu einem Glaubwürdigkeits- und Ansehensverlust des Bauträgers HOWOGE in der Öffentlichkeit führen (durch Nichteinhaltung der Kaufvertragsbestandteile hinsichtlich des Wohnungsbaus, Vorenthaltung der tatsächlichen Bauabsicht Schule aus anzunehmendem Gewinnmaximierungsinteresse) 4. gegen das Votum der Landtags Mecklenburg Vorpommerns verstoßen, welches ausschließlich eine Veräußerung zum Zwecke des Wohnungsbaus zugestimmt hat. 5. gegen alle vorhandenen rechtlichen Vorgaben für Schulbauvorhaben widersprechen (wohnortnah für Grundschüler, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar für ISS Schüler, Wirtschaftlichkeit, sichererer Schulweg, Gleichbehandlungs- und somit auch Gleichbelastungsgrundsatz mit Schulen in der Abwägung zeitgleich vorhandener Alternativstandorte, Standortverteilung bei mehreren Standorten, Nachnutzungsmöglichkeiten bei sinkenden Schülerzahlen durch Lichtenberger Randlage). Da ich mich mich durch die geplanten Schulbau in mehrfach in meinen Rechten verletzt sehe, habe ich bereits zu diesen Punkt 5 ) ein Petition im Abgeordnetenhaus eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>