Schulcloud - teilnehmende Schulen und Einwilligung
Im Nachgang zu meiner Anfrage, die Sie im März mit Nicht-Kenntnis der Muster zur Einwilligung bzgl. der datenschutzrechtlichen Grundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten beantworteten (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-grundlage-des-pilotprojekts-zur-schulcloud/) liegt mir nun eine "Datenschutzerklärung Muster Schulen" vom Stand 01.04.2020 vor (https://s3.hidrive.strato.com/schul-cloud-hpi/brb/Onlineeinwilligung/Datenschutzerklaerung-Muster-Schulen-Onlineeinwilligung.pdf). In dieser
1) Handelt es sich dabei um die Einwilligungen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, die die Betroffenen als Grundlage zur Verarbeitung der Daten erteilen?
2) Wenn ja, wie sahen die Erklärungen mit Stand vor dem 01.04.2020 aus? Sollte es mehrere Versionen gegeben haben, bitte ich entsprechend um Transparenz? (Davon ausgehend, dass sich womöglich ein veränderter Kenntnisstand seit Ihrer Auskunft vom 10.03.2020 ergeben haben könnte - insbesondere mit Blick auf Schulen, die bereits vor dem 01.04.2020 teilnehmen und nach Ihrer Auskunft ebenfalls mit Einwilligungen gearbeitet haben.)
3) In dem Dokument ist ein Link zu einer Liste der teilnehmenden Schulen. Nach einem Tweet des Ministeriums beim Dienst Twitter vom 16.04.2020 sind inzwischen 169 Schulen an der Schulcloud beteiligt. Die verlinkte Liste scheint sich quantitativ nicht zu decken. Gibt es eine aktuelle Liste aller teilnehmenden Schulen mit DSGVO-konformer Nennung der Verantwortlichen mit Adresse?
4) Gibt es seitens des Ministeriums eine Art Richtlinie, Anleitung, Erklärung, Mitteilung und/oder vergleichbares, welche man den Schulen an die Hand gibt, wie mit Nicht-Einwilligungen (bzw. den Betroffenen) umzugehen ist? Ist diese Umgangsweise auch den Betroffenen bekannt (über den recht unkonkreten Satz in dem oben verlinkten Dokument hinaus (insbesondere mit Hinblick auf den Erwägungsgrund 43 der DSGVO, der für "Public authorities" eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Wahrung von Freiwilligkeit erfordert)?
Ich bin damit einverstanden, wenn Sie diese sowie die oben genannte themennahe Anfrage gemeinsam beantworten.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich aufgrund der hier neue erfragten Sachverhalte von einer Bearbeitungsfrist von zunächst einem Monat für diese Anfrage ausgehen.
Ich möchte Ihnen ebenso nochmals mitteilen, dass ich auch weiterhin für den persönlichen Austausch zur Verfügung stehe, da ich weiterhin den Eindruck habe, dass sich ggf. Arbeitsaufwand dadurch reduzieren ließe.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum16. April 2020
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19. Mai 2020
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