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In der o.g. Internetpräsenz werden im Bereich "Infektionsmeldungen an Schulen" die Positivmeldungen als PCR Testungen benannt.
Bei der Anzahl durchgeführter Testungen nach Art des Nachweises wird nur der Unterschied "Schule / Zu Hause" und "SchülerInnen / Lehrkräfte" gemacht. Es geht nicht daraus hervor, wie viele PoC-Testungen durchgeführt wurden, wie viele Positivmeldungen aus den PoC-Testungen erfolgten und wie viele davon durch den PCR Test positiv bestätigt wurden.
Daher bitte ich um Aufschlüsselung:
- Anzahl der PoC-Testungen.
- Anzahl der Positivmeldungen aus den PoC-Testungen.
- Anzahl der bestätigten positiven PoC-Testungen durch einen PCR Test.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
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Artur Lindner
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der o.g. Inter…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Artur Lindner
Betreff
schuldashboard.sh.polyteia.de [#226387]
Datum
9. August 2021 09:04
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der o.g. Internetpräsenz werden im Bereich "Infektionsmeldungen an Schulen" die Positivmeldungen als PCR Testungen benannt. Bei der Anzahl durchgeführter Testungen nach Art des Nachweises wird nur der Unterschied "Schule / Zu Hause" und "SchülerInnen / Lehrkräfte" gemacht. Es geht nicht daraus hervor, wie viele PoC-Testungen durchgeführt wurden, wie viele Positivmeldungen aus den PoC-Testungen erfolgten und wie viele davon durch den PCR Test positiv bestätigt wurden. Daher bitte ich um Aufschlüsselung: - Anzahl der PoC-Testungen. - Anzahl der Positivmeldungen aus den PoC-Testungen. - Anzahl der bestätigten positiven PoC-Testungen durch einen PCR Test.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Artur Lindner Anfragenr: 226387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226387/ Postanschrift Artur Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Artur Lindner

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