Schulden der Stadt Bremerhaven

- Schuldstand der Stadt Bremerhaven zum 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021, 01.01.2022 und 01.01.2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2023
  • Frist
    21. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulden der Stadt Bremerhaven“ vom 17.02.2023 (#270634) wurde von…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulden der Stadt Bremerhaven [#270634]
Datum
12. April 2023 10:02
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulden der Stadt Bremerhaven“ vom 17.02.2023 (#270634) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
- Schuldstand der Stadt Bremerhaven zum 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021, 01.01.2022 und 01.01.2023.
> > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. > > Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > > > Anfragenr: 270634 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/270634/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 270634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270634/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schuldstand der Stadt B…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulden der Stadt Bremerhaven [#270634]
Datum
26. April 2023 16:17
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schuldstand der Stadt Bremerhaven zum 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2021, 01.01.2022 und 01.01.2023. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270634/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Sehr << Antragsteller:in >> der Schuldenstand der Stadt Bremerhaven stellt sich wie folgt dar: 01.01.…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Betreff
AW: Schulden der Stadt Bremerhaven [#270634]
Datum
27. April 2023 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Schuldenstand der Stadt Bremerhaven stellt sich wie folgt dar: 01.01.2019: 1.595.169.420,64 EUR 01.01.2020: 1.646.706.036,65 EUR 01.01.2021: 0,00 EUR (Entschuldung durch das Land Bremen in 2020) 01.01.2022: 27.470.000,00 EUR 01.01.2023: 27.470.000,00 EUR Mit freundlichen Grüße