Schuldenstand

ich möchte gerne wissen, wie hoch der Schuldenstand der Verbandsgemeinde Heidesheim ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2014
  • Frist
    1. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte g…
An Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schuldenstand [#6493]
Datum
28. Mai 2014 06:15
An
Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gerne wissen, wie hoch der Schuldenstand der Verbandsgemeinde Heidesheim ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ein festgestellter Jahresabschluss 2013 liegt noch nicht vor. Der voraussic…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein
Betreff
AW: Schuldenstand [#6493]
Datum
6. Juni 2014 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ein festgestellter Jahresabschluss 2013 liegt noch nicht vor. Der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2013 lautet wie folgt: Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 6.470.099,13 € Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 5.500.000,00 € Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 90.894,27 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.084,80 € Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen 4.493,10 € Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich 146.767,50 € Sonstige Verbindlichkeiten 414.428,97 € Summe Verbindlichkeiten 12.630.767,77 € Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2013 findet die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung, des Rechenschaftsberichtes inkl. des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein statt. Der Zeitraum der Auslegung wird im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein bekannt gegeben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen