Sehr geehrter Herr Engelhardt,
danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen, die uns das für IFG-Anträge zuständige Referat weitergeleitet hat.
Das „Schuldentilgungskonto“ des Bundes wurde im Jahr 2006 auf Wunsch von engagierten Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet und steht ausschließlich für freiwillige Einzahlungen zur Schuldentilgung zur Verfügung. Geldleistungen, die nach dem Willen der Einzahler zur Schuldentilgung bestimmt sind, können zugunsten des Kontos der Bundeskasse Halle/Saale bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30 BIC: MARKDEF1860, unter Angabe des Stichworts „Schuldentilgung“ als Verwendungszweck getätigt werden. Die auf diesem Konto eingehenden Mittel werden im Bundeshaushalt im Einzelplan 32 - Bundesschuld - bei der Haushaltsstelle im Kapitel 3201 Kreditaufnahme, Titel 32511 "Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt" vereinnahmt und sind gemäß Haushaltsvermerk Nr. 2 zweckgebunden zur Schuldentilgung zu verwenden.
Von 2006 bis jetzt wurden auf das Schuldentilgungskonto rund 1,37 Mio. Euro eingezahlt, im Bundeshaushalt vereinnahmt und zweckgebunden verwendet.
Jahr
Betrag in Euro
2006
25.034,63
2007
114,00
2008
0,00
2009
0,00
2010
110.771,45
2011
24.755,14
2012
7.771,33
2013
117.830,90
2014
90.107,11
2015
21.222,96
2016
13.115,57
2017
144.018,57
2018
609.977,81
2019
51.723,76
2020
48.919,70
2021
63.988,54
2022 (Stand 11.08.)
40.704,36
gesamt
1.370.055,83
Weitere öffentlich verfügbare Angaben zum Schuldentilgungskonto des Bundes können den auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Antworten der Bundesregierung aus dem Jahr 2021
https://www.fdpbt.de/sites/default/fi...
und 2022
https://dserver.bundestag.de/btd/20/0... entnommen werden.
Eine detailliertere Aufschlüsselung ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Einzahler betreffende personenbezogene Daten werden, soweit diese überhaupt verfügbar sind, nicht weiter gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Liebe Grüße!