Schuldentilgungskonto

die Höhe des auf das Schuldentilgungskonto des Bundes bei der Bundeskasse Halle eingezahlten Mittel, möglichst detailliert aufgeschlüsselt, alternativ Dokumente aus denen sich die Zahlen ergeben

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. Sollten die Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen (zB CSV, XLSX), bitte ich nach Datennutzungsgesetz um Zusendung in dieser.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Höhe des auf …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Schuldentilgungskonto [#256798]
Datum
10. August 2022 09:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Höhe des auf das Schuldentilgungskonto des Bundes bei der Bundeskasse Halle eingezahlten Mittel, möglichst detailliert aufgeschlüsselt, alternativ Dokumente aus denen sich die Zahlen ergeben Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. Sollten die Daten in maschinenlesbarer Form vorliegen (zB CSV, XLSX), bitte ich nach Datennutzungsgesetz um Zusendung in dieser.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 10. August 2022 Sehr <<entfernt>>, anl…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 10. August 2022
Datum
12. August 2022 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <<entfernt>>, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Sehr <<entfernt>>, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen, die uns das für I…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Schuldentilgungskonto [#256798]
Datum
15. August 2022 11:51
Status
geschwärzt
938,8 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
schuldentilgungskonto256798.eml
7,8 KB
image001.png
3,3 KB
image002.jpg
1,1 KB
image003.png
815 Bytes
image004.png
798 Bytes
image005.png
822 Bytes


Sehr <<entfernt>>, danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen, die uns das für IFG-Anträge zuständige Referat weitergeleitet hat. Das „Schuldentilgungskonto“ des Bundes wurde im Jahr 2006 auf Wunsch von engagierten Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet und steht ausschließlich für freiwillige Einzahlungen zur Schuldentilgung zur Verfügung. Geldleistungen, die nach dem Willen der Einzahler zur Schuldentilgung bestimmt sind, können zugunsten des Kontos der Bundeskasse Halle/Saale bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30 BIC: MARKDEF1860, unter Angabe des Stichworts „Schuldentilgung“ als Verwendungszweck getätigt werden. Die auf diesem Konto eingehenden Mittel werden im Bundeshaushalt im Einzelplan 32 - Bundesschuld - bei der Haushaltsstelle im Kapitel 3201 Kreditaufnahme, Titel 32511 "Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt" vereinnahmt und sind gemäß Haushaltsvermerk Nr. 2 zweckgebunden zur Schuldentilgung zu verwenden. Von 2006 bis jetzt wurden auf das Schuldentilgungskonto rund 1,37 Mio. Euro eingezahlt, im Bundeshaushalt vereinnahmt und zweckgebunden verwendet. Jahr Betrag in Euro 2006 25.034,63 2007 114,00 2008 0,00 2009 0,00 2010 110.771,45 2011 24.755,14 2012 7.771,33 2013 117.830,90 2014 90.107,11 2015 21.222,96 2016 13.115,57 2017 144.018,57 2018 609.977,81 2019 51.723,76 2020 48.919,70 2021 63.988,54 2022 (Stand 11.08.) 40.704,36 gesamt 1.370.055,83 Weitere öffentlich verfügbare Angaben zum Schuldentilgungskonto des Bundes können den auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Antworten der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2021-01/1925767.pdf und 2022 https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001429.pdf entnommen werden. Eine detailliertere Aufschlüsselung ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Einzahler betreffende personenbezogene Daten werden, soweit diese überhaupt verfügbar sind, nicht weiter gegeben. Mit freundlichen Grüßen,