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Schulen mit MNB // Kontakt 2

auf der Webseite der https://gesamtschule-nks.de/761-neue-corona-mitteilung-der-schulleitung-zum-umgang-mit-der-mnb-mund-nase-bedeckung.html
finden sich die folgende Aussage:
" Darüber hinaus werden bei einem relevanten Kontakt mit einer Covid-19-Person die Einordnung in die Personenkategorie II ermöglicht und eventuelle Schließungen verhindert. "
Leider wird dort keine Quelle genannt. Bitte stellen Sie mir diese schnellstmöglich zur Verfügung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulen mit MNB // Kontakt 2“ vom 02.10.2020 (#1…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulen mit MNB // Kontakt 2 [#199261]
Datum
11. November 2020 12:28
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulen mit MNB // Kontakt 2“ vom 02.10.2020 (#199261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199261/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schulen mit MNB // Kontakt 2“ [#199261] [#199261]
Datum
16. November 2020 15:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199261/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es noch keine Rückmeldung gegeben hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 199261.pdf Anfragenr: 199261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199261/
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schulen mit MNB // Kontakt 2 [#199261]
Datum
25. November 2020 15:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Webseite der https://gesamtschule-nks.de/761-neue-corona-mitteilung-der-schulleitung-zum-umgang-mit-der-mnb-mund-nase-bedeckung.html finden sich die folgende Aussage: " Darüber hinaus werden bei einem relevanten Kontakt mit einer Covid-19-Person die Einordnung in die Personenkategorie II ermöglicht und eventuelle Schließungen verhindert. " Leider wird dort keine Quelle genannt. Bitte stellen Sie mir diese schnellstmöglich zur Verfügung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199261/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. November 2020 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#199261] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulen mit M…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#199261]
Datum
16. Februar 2021 11:19
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schulen mit MNB // Kontakt 2“ vom 02.10.2020 (#199261) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199261/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in unabhängig davon, dass es sich bei Ihrer Anfrage auf Nachweis einer Quelle nicht um einen …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schulen mit MNB // Kontakt 2 [#199261]
Datum
18. Februar 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unabhängig davon, dass es sich bei Ihrer Anfrage auf Nachweis einer Quelle nicht um einen Antrag im Sinne des IFG NRW handelt, ist festzustellen, dass im MSB NRW keinerlei Informationen darüber vorliegen, welche Aussagen einzelne der landesweit ca. 5500 Schulen selbstständig aus welchen Quellen auf ihren eigenen Homepages veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich zeige mich ein wenig überrascht ob der Antwort. Ich verändere meine Anfrage: Bi…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulen mit MNB // Kontakt 2 [#199261]
Datum
25. Februar 2021 22:17
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich zeige mich ein wenig überrascht ob der Antwort. Ich verändere meine Anfrage: Bitte nennen Sie mir Links oder schicken mir Dokumente aus denen die einzelnen Quarantäneverordnungen hervorgehen, insbesondere solche für den Schulbetrieb. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199261/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2021 22:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in gerne übersende ich Ihnen den Link zu den relevanten Verordnungen des insoweit zuständigen…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Schulen mit MNB // Kontakt 2 [#199261]
Datum
26. Februar 2021 09:07
Status
Sehr Antragsteller/in gerne übersende ich Ihnen den Link zu den relevanten Verordnungen des insoweit zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)<https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen> Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.