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Schüler: Schulcomputer PC / Laptop + Drucker + Druckerzubehör

Anfrage an: Landratsamt München

Sehr geehrter Landrat Göbel,

leider sind Ihre Aussagen und des Landratsamtes München nicht korrekt:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/landkreis-laptop-zuschuss-kommt-bei-beduerftigen-nicht-an-1.4954132

Wie die nachfolgenden Links zu entnehmen ist, besteht sehr Wohl ein gesetzlicher Anspruch - insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, der von den Sozialbehörden ohne Anrechnung auf weitere Sozialleistungen im Interesse bedürftiger Schüler zu decken ist:
Seite 40+123:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SGB_II_Folien__08.07.2020.pdf
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bescheid_des_Sozialreferats_Muenchen_zu_Computer_03112019.pdf
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SG_Koeln_24.06.2020-S_32_AS_2150-20_ER.pdf
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/SG-Cottbus-13.10.2016-S-42-AS-1914-13.pdf

Ebenfalls sind Stiftungs- und Schenkungsmittel bei Sozialleistungsbezug anrechnungsfrei:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/schwangere-in-not/index.php
https://www.msshilft.de/de/wem-wir-helfen/

Somit ist es nicht notwendig, bedürftige Schüler als Bittsteller an die Schulen wegen Leihgeräten zu verweisen, zumal die Ausstattung im heutigen Technik-Zeitalter dauerhaft für die Bildung benötigt wird.

Deshalb meine Frage:

1) Ist das reiche Landratsamt München + Jobcenter Landkreis München künftig gewillt Gesetz und Rechtsprechung einzuhalten?

2) Erfolgt die Bewilligung nach Klageeinreichung beim Sozialgericht bzw. Bayerischen Verwaltungsgericht?

3) Wie viele Prozesse wurden bisher verloren und welche Kosten sind dadurch entstanden?

4) Welche Stiftungs- und Schenkungsmittel werden bedürftigen Schülern angeboten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schüler: Schulcomputer PC / Laptop + Drucker + Druckerzubehör [#194211]
Datum
3. August 2020 16:31
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Landrat Göbel, leider sind Ihre Aussagen und des Landratsamtes München nicht korrekt: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/landkreis-laptop-zuschuss-kommt-bei-beduerftigen-nicht-an-1.4954132 Wie die nachfolgenden Links zu entnehmen ist, besteht sehr Wohl ein gesetzlicher Anspruch - insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, der von den Sozialbehörden ohne Anrechnung auf weitere Sozialleistungen im Interesse bedürftiger Schüler zu decken ist: Seite 40+123: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SGB_II_Folien__08.07.2020.pdf https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bescheid_des_Sozialreferats_Muenchen_zu_Computer_03112019.pdf https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SG_Koeln_24.06.2020-S_32_AS_2150-20_ER.pdf https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/SG-Cottbus-13.10.2016-S-42-AS-1914-13.pdf Ebenfalls sind Stiftungs- und Schenkungsmittel bei Sozialleistungsbezug anrechnungsfrei: https://www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/schwangere-in-not/index.php https://www.msshilft.de/de/wem-wir-helfen/ Somit ist es nicht notwendig, bedürftige Schüler als Bittsteller an die Schulen wegen Leihgeräten zu verweisen, zumal die Ausstattung im heutigen Technik-Zeitalter dauerhaft für die Bildung benötigt wird. Deshalb meine Frage: 1) Ist das reiche Landratsamt München + Jobcenter Landkreis München künftig gewillt Gesetz und Rechtsprechung einzuhalten? 2) Erfolgt die Bewilligung nach Klageeinreichung beim Sozialgericht bzw. Bayerischen Verwaltungsgericht? 3) Wie viele Prozesse wurden bisher verloren und welche Kosten sind dadurch entstanden? 4) Welche Stiftungs- und Schenkungsmittel werden bedürftigen Schülern angeboten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194211/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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