Schüler: Schulcomputer PC / Laptop + Drucker + Druckerzubehör
Sehr geehrter Landrat Göbel,
leider sind Ihre Aussagen und des Landratsamtes München nicht korrekt:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/landkreis-laptop-zuschuss-kommt-bei-beduerftigen-nicht-an-1.4954132
Wie die nachfolgenden Links zu entnehmen ist, besteht sehr Wohl ein gesetzlicher Anspruch - insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, der von den Sozialbehörden ohne Anrechnung auf weitere Sozialleistungen im Interesse bedürftiger Schüler zu decken ist:
Seite 40+123:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SGB_II_Folien__08.07.2020.pdf
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bescheid_des_Sozialreferats_Muenchen_zu_Computer_03112019.pdf
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SG_Koeln_24.06.2020-S_32_AS_2150-20_ER.pdf
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/SG-Cottbus-13.10.2016-S-42-AS-1914-13.pdf
Ebenfalls sind Stiftungs- und Schenkungsmittel bei Sozialleistungsbezug anrechnungsfrei:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/schwangere-in-not/index.php
https://www.msshilft.de/de/wem-wir-helfen/
Somit ist es nicht notwendig, bedürftige Schüler als Bittsteller an die Schulen wegen Leihgeräten zu verweisen, zumal die Ausstattung im heutigen Technik-Zeitalter dauerhaft für die Bildung benötigt wird.
Deshalb meine Frage:
1) Ist das reiche Landratsamt München + Jobcenter Landkreis München künftig gewillt Gesetz und Rechtsprechung einzuhalten?
2) Erfolgt die Bewilligung nach Klageeinreichung beim Sozialgericht bzw. Bayerischen Verwaltungsgericht?
3) Wie viele Prozesse wurden bisher verloren und welche Kosten sind dadurch entstanden?
4) Welche Stiftungs- und Schenkungsmittel werden bedürftigen Schülern angeboten?
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. August 2020
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5. September 2020
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