Schüleraustausch - Shengen Staaten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sehr geehrte Damen u Herren, wir sind eine Austauschorga - Stepin in Bonn, und wollen nur noch mal sicher gehen, dass zB Schüler aus Italien(shengen Staaten), die ein Austauschjahr bei uns verbringen, nicht zum Ausländeramt müssen um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. wir haben jedes Jahr Schüler ca (100) aus den unterschiedlichsten Ländern, wie auch Brasilien etc, aber wollte betr der Shengen Staaten sicher gehen, dass wir nichts verpassen. Anfangs wurde über ein Freizügigkeitsbescheinigung gesprochen, aber wenn ich die Schüler damit zum Amt geschickt habe, wurde dies nicht ausgestellt und nicht benötigt.
würde mich sehr über ein Rückmeldung freuen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
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Barbara Seyfert-Joiner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Barbara Seyfert-Joiner
Betreff
Schüleraustausch - Shengen Staaten [#29805]
Datum
15. Mai 2018 13:18
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen u Herren, wir sind eine Austauschorga - Stepin in Bonn, und wollen nur noch mal sicher gehen, dass zB Schüler aus Italien(shengen Staaten), die ein Austauschjahr bei uns verbringen, nicht zum Ausländeramt müssen um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. wir haben jedes Jahr Schüler ca (100) aus den unterschiedlichsten Ländern, wie auch Brasilien etc, aber wollte betr der Shengen Staaten sicher gehen, dass wir nichts verpassen. Anfangs wurde über ein Freizügigkeitsbescheinigung gesprochen, aber wenn ich die Schüler damit zum Amt geschickt habe, wurde dies nicht ausgestellt und nicht benötigt. würde mich sehr über ein Rückmeldung freuen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Barbara Seyfert-Joiner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Barbara Seyfert-Joiner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Barbara Seyfert-Joiner

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