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SchülerInnen in Kleinklassen zur Sprachförderung

In Berlin werden "neu zugereiste Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse" in "Kleinklassen" beschult. Wieviele SchülerInnen (gleich welcher Nationalität) besuchten in den vergangenen zwei Schuljahren diese Kleinklassen?
Wieviele SchülerInnen dieser Kleinklassen nahmen auch an "Regelunterricht" teil?
Wieviele dieser SchülerInnen erhielten keinen "Regelunterricht" und wurden ausschließlich in "temporären separaten Lerngruppen" beschult?

Antwort verspätet

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    12. März 2013
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SchülerInnen in Kleinklassen zur Sprachförderung
Datum
6. Februar 2013 22:56
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Berlin werden "neu zugereiste Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse" in "Kleinklassen" beschult. Wieviele SchülerInnen (gleich welcher Nationalität) besuchten in den vergangenen zwei Schuljahren diese Kleinklassen? Wieviele SchülerInnen dieser Kleinklassen nahmen auch an "Regelunterricht" teil? Wieviele dieser SchülerInnen erhielten keinen "Regelunterricht" und wurden ausschließlich in "temporären separaten Lerngruppen" beschult?
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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